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Bok av Rudolf Beck
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 1,0, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Mann im besten Alter, gesundheitlich ohne Gebrechen ist derzeit noch verheiratet, lebt aber bereits getrennt von seiner künftigen Exfrau und den beiden kleinen Kindern. Die Scheidung wurde durch die Frau eingereicht, der Mann hat seinerseits keine Scheidung eingereicht und nicht widersprochen. Er nahm an, einmal reicht.Vor kurzem hat er eine neue Bekanntschaft geschlossen und ist bis über beide Ohren verliebt. Und wie es eben ist, wenn einen die Zeit hat reifen lassen, fällt der Entschluss einer gemeinsamen Zukunft mit dieser neuen Frau sehr schnell und es wird zusammen gezogen. Diese beiden leben nun in einer eheähnlichen Gemeinschaft. In der Blüte seines Lebens denkt der Rechtsunkundige nicht daran, seinen Nachlass zu regeln und vertraut darauf, dass ihm das Leben und die Gesundheit wohl gesonnen sind. Die Freundin wünscht sich ein Eigenheim und der gut verdienende Mann hat schon mal etwas Geld zur Seite getan. Der Plan steht. Es soll nach erfolgter Scheidung ein Haus gekauft werden. Doch wie der Volksmund so schön sagt, "Erstens kommt es anders als man zweitens denkt!". Der Mann verstirbt und hat keine letztwillige Verfügung errichtet.Dieses Fallbeispiel ist zwar ausgedacht, könnte aber durchaus auf viele Deutsche zutreffen. Weshalb aber dieses Beispiel zu Beginn einer Diplomarbeit? Die anschließende Ausarbeitung wird aufzeigen, wie komplex das Thema Erbrecht und vor allem die Erbfolge ist, welche Fallstricke auf den Erblasser warten und welche Konsequenzen sich für die Erben ergeben, wenn in einen oder schlimmstenfalls in mehrere dieser Fallstricke getreten wird.Bevor es tiefer ins Detail geht, sind einführende Worte und etwas geschichtliche Aufarbeitung unumgänglich.Das Erbrecht folgt seit jeher dem Ziel, das Vermögen nach dem Tode eines Menschen hauptsächlich innerhalb der Familie weiterzugeben. Die dafür zu Verfügung stehenden Möglichkeiten sind zum einen die gesetzliche Erbfolge und zum anderen die gewillkürte Erbfolge. Werden die Werte, die durch die beiden vorgenannten Wege der Vermögensübergabe den Weg von A nach B finden, näher betrachtet, so gewinnen die Möglichkeiten der Erbfolgen zunehmend an Bedeutung.