Rechtliche Grundlage Einer Ambulanten Therapie F r Sexuell Grenzverletzende Kinder Im Strafunm ndigen Alter

Bok av Claudia Giehl
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Veranstaltung: Sexuelle bergriffe durch Kinder und Jugendliche, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abschlussarbeit beschftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen des SGB VIII insbesondere mit dem Thema in welchem Rahmen eine ambulante Ttertherapie fr strafunmndige Klienten von Seiten des Jugendamtes als Leistungstrger angeboten werden kann. Eine ambulante Therapie kann entweder nach 27 ff SGB VIII in Form von Hilfe zur Erziehung oder nach 35a SGB VIII als Eingliederungshilfe fr Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung angeboten werden. Das Jugendamt hat die Aufgabe ein Kind bzw. einen Jugendlichen zu helfen und zu untersttzen bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persnlichkeit ( 1 Abs. 1 und 3 SGB VIII). Erfhrt das Jugendamt durch Selbstmeldung, die Polizei o.a. von sexuell grenzverletzendem Verhalten, so muss es die Situation eruieren und wenn ntig den Leistungsberechtigen ein Hilfsangebot unterbreiten. Sollte als Hilfe eine ambulante Therapie angezeigt sein, so mssen nach 36 SGB VIII sowohl die Eltern als auch das Kind vor Inanspruchnahme der Hilfe informiert werden, welche Art und welchen Umfang die Hilfe hat. In diesem Rahmen wird auch ein Hilfeplan erstellt. In regelmigen Abstnden sollten sich alle Beteiligten (Jugendamt, Leistungsberechtigte, Hilfeerbringende Einrichtung und das Kind) zusammensetzen, um die Notwendigkeit und die Geeignetheit der Hilfe immer wieder zu berprfen und evtl. die Hilfe zum Wohle des Kindes und seiner Entwicklung anzupassen ( 36 Abs. 2 SGB VIII). Wird das Hilfeangebot der Jugendhilfe von den Eltern abgelehnt, so kann dies auch rechtliche Folgen mit sich ziehen. Das Jugendamt muss prfen, ob eine Kindeswohlgefhrdung nach 1666 BGB vorliegt. In 1666 BGB heit es, wird das krperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermgen gefhrdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nic