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Der Risikoausgleich in der Krankenversicherung der Schweiz : Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum deutschen System
Bok av Christin Barz
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich VWL - Gesundheitskonomie, Note: 1,0, Universitt der Bundeswehr Mnchen, Neubiberg (Institut fr Management ffentlicher Aufgaben Betriebswirtschaftslehre des ffentlichen Bereichs und Gesundheitswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Um der Risikoselektion in den Krankenkassen entgegenwirken zu knnen, wird ein Ausgleichssystem zwischen den einzelnen Versicherern, der sognannte Risikoausgleich (RA), eingesetzt, dessen Ausgestaltung oft im Mittelpunkt politischer Diskussionen steht.
In dieser Arbeit wird der Risikoausgleich in der Krankenversicherung der Schweiz und dessen Entwicklung betrachtet, um im Anschluss Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum deutschen Risikostrukturausgleich (RSA), das Pedant zum Risikoausgleich der Schweiz, herausstellen zu knnen.
Einen berblick ber die Krankenversicherung der Schweiz erhlt man zunchst im 2. Kapitel. Dabei wird insbesondere auf die obligatorische Krankenpflegeversiche-rung (OKP) und deren Finanzierung eingegangen. Zudem wird kurz die Mglichkeit der Zusatzversicherungen angesprochen und die schweizer Kassenlandschaft beleuchtet.
Das 3. Kapitel geht ganz allgemein darauf ein, wozu man in einem solidarischen System der Krankenkassenfinanzierung mit Einheitsprmien einen Risikoausgleich bentigt und stellt dessen groe Bedeutung heraus.
Um dann im 4. Kapitel explizit auf den Risikoausgleich in der Krankenversicherung der Schweiz einzugehen. Nach einem kurzen Abschnitt ber die Einfhrung des Risikoausgleichs, geht dieses Kapitel mit Schwerpunkt auf den Status Quo des schweizer RA ein, einem demografischen Risikoausgleich, und ergrndet zudem, warum er dringend verbessert werden muss. Die Regierung hat eine Reform des Risikoausgleichs beschlossen. Im Weiteren wird der nun ab 2012 gltige Risikoausgleich beleuchtet, der unter anderem um den Faktor Vorjahreshospitalisierung von mehr als 3 Tagen" erweitert wird. Da auch der reformierte RA nicht das Opti-mum darstell