Identit tswahrende Sitzverlegung Von Gesellschaften in Europa Nach Cartesio (Bgh Njw 2009, 569)

Bok av Alexandra Sommer
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13, Humboldt-Universitt zu Berlin (Juristische Fakultt), Veranstaltung: Schwerpunkt "Markt- und Vertragsrecht", Sprache: Deutsch, Abstract: Zur Aufrechterhaltung ihrer Wettbewerbsfhigkeit mssen international ttige Unternehmen effektive Wettbewerbsstrategien entwickeln und hinsichtlich der Entwicklungen des Marktes flexibel bleiben. Die Wahl des Unternehmensstandortes und die Mglichkeit seiner nachtrglichen Verlegung sind dabei von zentraler Bedeutung. Denn neben Lohnniveau, Produktions- und Transaktionskosten haben besonders die gesetzlichen Rahmenbedingungen am Standort einen entscheidenden Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Groes Interesse besteht an einer identittswahrenden Sitzverlegung. Hufig stehen jedoch der innereuropischen identittswahrenden Verlegung des Gesellschaftssitzes staatliche Regelungen entgegen. Um einen funktionierenden Binnenmarkt zu gewhrleisten, mssen die Gesellschaften dennoch mobil sein. Dies soll in der Europischen Union durch die Niederlassungsfreiheit der Art. 49, 54 AEUV (ex-Art. 43, 48 EGV) garantiert werden. In einer Reihe von Entscheidungen des Europischen Gerichtshofes wurden Regelungen des Zuzugsstaates, die die grenzberschreitende Sitzverlegung beschrnken, als unvereinbar mit der Niederlassungsfreiheit erklrt. Unklar war jedoch bis Ende 2008, inwiefern auch Beschrnkungen durch den Wegzugsstaat den Anforderungen der Niederlassungsfreiheit gengen mssen. Das Urteil in der Rechtssache Cartesio" sollte Klarheit diesbezglich bringen. Der EuGH stellte schlielich fest, dass die Niederlassungsfreiheit der Gesellschaft grundstzlich kein Recht auf rechtsformwahrende Sitzverlegung einrume. Identittswahrende Formwechsel, also Verlegungen des Gesellschaftssitzes unter nderung des auf die Gesellschaft anwendbaren Rechts, drften allerdings durch die