Der Formwechsel der GmbH in die GmbH &; Co. KG : Zivilrechtliche und Steuerrechtliche Betrachtungsweise

Bok av Jurgen Langhans
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Mainz, Veranstaltung: Steuerwesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Meine Bachelorarbeit behandelt das Thema Der Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG". Gegenstand dieser Arbeit ist es, die Situation aufzuzeigen, dass ein bereits bestehendes Unternehmen die ursprnglich gewhlte Rechtsform ndern will. Dabei beschrnkt sich die Betrachtung auf den konkreten Fall des Formwechsels der GmbH in die GmbH & Co. KG. Die Konzentration liegt demnach auf der Betrachtung der beiden Gesellschaftsformen GmbH und GmbH & Co. KG, sowie der Umwandlung durch den Formwechsel. Ziel dieser Arbeit ist es, die Mglichkeiten, aber auch die Schwierigkeiten aus zivilrechtlicher und steuerlicher Sichtweise, die mit dem Formwechsel in die GmbH & Co. KG verbunden sind, darzustellen. Es wird deutlich, dass sich der Schwerpunkt dieser Arbeit auf den Bereich des Steuerrechts konzentriert, da gerade in diesem Bereich etliche Probleme auftreten knnen, welche bereits bei der Planung des Formwechsels mit einberechnet werden sollten. Dennoch kann trotz der oben genannten Schwierigkeiten der Formwechsel ein bewhrtes Mittel sein, um die Vorteile der Rechtsform GmbH & Co. KG nutzen zu knnen. Um ein Gesamtbild schaffen zu knnen werden zunchst die beiden beteiligten Gesellschaftsformen, die GmbH und die GmbH & Co. KG, auf zivilrechtlicher sowie steuerlicher Basis erlutert und die notwendigen Grundlagen dargestellt. Des Weiteren werden die steuerlichen und die nicht steuerlichen Motive, welche eine Rechtsform zur Umwandlung bewegt, analysiert. Im Anschluss daran werden die Umwandlungsgrundlagen ausfhrlich behandelt, welche sich aus dem Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz und dem Umwandlungssteuererlass zusammensetzen. Hierbei fliet der Vergleich zwischen Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz mit in die Betrachtung ein. In den folgenden beiden Kapite