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Typische Straftatbest nde Des Gesch ftsf hrers Der Gmbh in Der Krise
Bok av Marc Schroder
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule Wismar (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Recht der Unternehmenskrise, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Geschftsfhrer einer Gesellschaft mit beschrnkter Haftung (GmbH) unterliegt im tglichen
Geschftsverkehr mehreren rechtlichen Risiken, die es zu beachten gilt. Angefangen
bei zivilrechtlichen Haftungsfragen, entweder gegenber der Gesellschaft selbst, oder sogar
gegenber Gesellschaftsglubigern. Aber auch strafrechtlich relevante Tatbestnden existieren
und erlegen dem Geschftsfhrer bestimmte Handlungsmuster in der Krise der Gesellschaft
auf. Die groe Bedeutung dieser Problematik ergibt sich in erster Linie aus der weiten
Verbreitung der GmbH als die Kapitalgesellschaft im deutschen Gesellschaftsrecht. Per
Stichtag 31.12.2008 waren 586.364 Kapitalgesellschaften in Deutschland im Handelsregister
eingetragen1, ein Groteil hiervon Gesellschaften mit beschrnkter Haftung. Diese Hausarbeit
befasst sich mit wichtigen Normen des Straf- und Insolvenzrechts, deren Existenz sich
ein Geschftsfhrer gerade in der Krise der Gesellschaft stndig vor Augen fhren muss.
Allgemein kann an dieser Stelle auch von Insolvenzdelikten im engeren Sinne gesprochen
werden.2
Zu diesem Zweck werden zu Beginn die Begriffe des Geschftsfhrers und der Krise der
Gesellschaft eingehend ihrer gesetzlichen Normierung folgend definiert und erklrt. Ferner
werden die relevanten Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB3) und der Insolvenzordnung
(InsO4) im Kontext der Fragestellung dieser Arbeit beleuchtet. Eine Beschrnkung existiert
dahingehend, dass die Normen im Einzelnen beschrieben werden, ihr Verhltnis zueinander
bleibt dabei teils auerhalb der Betrachtung. Begriffe wie Tateinheit und Tatmehrheit
sind zwar fr den Strafjuristen von Belang, fr den Geschftsfhrer in der Krise stehen diese
aber zunchst nicht im Vordergrund.
Die vorl