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Die Kontroverse zwischen BGH und BVerfG zur sogenannten 'Kind als Schaden'-Problematik : (Stand 2005)
Bok av Torsten Kellotat
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 12, Universitt Rostock (Juristische Fakultt), Veranstaltung: Seminar im Gesundheitsrecht, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: "Kind als Schaden?" - Eine unglckliche Bezeichnung fr einen interessanten Teil der deutschen Rechtsprechung.
Wenn ein Arzt einen Fehler macht, ist er grundstzlich zum daraus entstehenden Schaden verpflichtet. Die Frage, ob ein aufgrund eines Behandlungsfehlers geborenes Kind selbst oder nur dessen Unterhaltsanspruch einen Schaden darstellt, war lange in der Rechtsprechung umstritten. Diese Diskussion sorgte in der ffentlichkeit fr Emprung und Unverstndnis.
Wenn in der Rechtsanwenung Zweifel bestehen, wird im Normalfall die strittige Rechtsfrage vom Bundesverfassungsgericht entschieden und geklrt. Die geschah jedoch nicht in der Debatte, ob die den Eltern entstehenden Unterhaltskosten fr ein Kind einen Schaden darstellen knnen oder drfen, welcher im Wege der Arzthaftung ersetzbar ist, oder ob dem die in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verankerte Menschenwrde des geborenen Kindes entgegensteht.
Der Autor stellt die unterschiedlichen Fallgruppen der zu Grunde liegenden Entscheidungen des BGH sowie die unterschiedlichen Auffassungen der beiden Senate des BVerfG dar. Anschlieend erfolgt eine Auswertung der Argumente, welche unterschiedlicher nich sein knnen.
Insbesondere wird auf die Grundlegenden Urteile des BGH (BGHZ 76, 249 - Fehlgeschlagene Sterilisation vom 18.03.1980; BGHZ 124, 128 - Fehlerhafte genetische Beratung vom 16.11.1993), die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 88, 203ff.- sog. Abtreibungsurteil vom 28. Mai 1993; BVerfGE 96, 375 - Entscheidung des BVerfG vom 12.11.1997) und die darauf resultierende Rechtsprechung eingegangen. Der Streit um die Bindungswirkung des Beschlusses des Zweiten Senates des BVerfG hinreichend bercksichtigt.
Zwei Urteile von 1969 und 1970, den Anfangsjahren der Di