Die R ckstellungen Bei Elektrizit tswerken Und Stra enbahnen

Bok av Robert Haas
In den Verhandlungen fiber die Verstaatlichung der Gotthardbahn, an denen ich als Mitglied der Rfickkaufs-und Liquidationskommission der Gesellschaft mitzuwirken berufen war, spieIte eine besonders wich- tige Rolle die Festsetzung des Begriffes des "vollkommen befriedigen- den Zustandes", in welchem die Bahn nach dem Wortlaut der Kon- zessionen dem rfickkaufenden Staate zu fibergeben war. Die Frage spitzte sich hier schlieBlich dahin zu, ob der Staat berechtigt sei, von der auf Basis des konzessionsgemaBen Reinertrages ermittelten Rfick- kaufssumme Abzfige zu machen von: Fr. 6300000 fUr das versicherungstechnische Defizit der Pensions- und Hilfskasse, " 13742000 ffir den ihm zu iibergebenden Sollbestand des Erneue- rungsfonds (zur Ausgleichung der Minderwerte der laut gesetzlicher Vorschrift ffir die Anlage des Erneuerungs- fonds in Betracht fallenden Bahnbestandteile), " 3 444 000 ffir Minderwerte der vorhandenen, im Erneuerungsfonds nicht berficksichtigten Bahnanlagen, " 46000000 (nachtraglich reduziert auf Fr. 18 372 000) ffir fehlende Anlagen und Erganzungsbauten, oder ob im Gegenteil die Gesellschaft berechtigt sei, fiber den kon- zessionsgemaBen Reinertragswert der Bahn hinaus noch einen Betrag von Fr. 8476973 zu fordern als Vergiitung ffir Bauten, die sie seit der Riickkaufsankfindigung ausgefiihrt hatte. Es ist vom juristischen Gesichtspunkte aus zu bedauern, daB der angehobene ProzeB nicht bis zu Ende durchgefiihrt, sondern durch einen Vergleich erledigt wurde, gemaB welchem die Gotthardbahn- Gesellschaft auf ihre Gegenforderung von 8,47 Millionen Franken ver- zichtete und sich einen nicht detailliert begriindeten Abzug von Fr. 11 661 000 gefallen lieB, der von den Bundesbahnen vorab zur Deckung des von Experten auf Fr.