Die Gefaehrdung von Tatbeteiligten im Anwendungsbereich der 315 b, 315 c StGB

Bok av Martin Hortz
Nach der Rechtsprechung des BGH sind Tatbeteiligte keine tauglichen Gefahrdungsopfer im Rahmen der 315 b, 315 c StGB. Unter kritischer Wurdigung der Rechtsprechung des BGH prasentiert der Autor einen eigenen Losungsansatz fur dieses klassische Problem der Strafrechtslehre: Die Bestimmung der Schutzwurdigkeit nach dem Kriterium der Inanspruchnahme des Straenverkehrs als Rechtsfriedensbereich. Die Entwicklung dieses Ansatzes basiert unter anderem auf einem aus der rechtshistorischen Entwicklung der gemeingefahrlichen Delikte und der Straenverkehrsdelikte gewonnenen Verstandnis sowie der Heranziehung des mageblichen Schutzguts der 315 b, 315 c StGB. Zudem untersucht die Arbeit, ob die Tauglichkeit von Tatbeteiligten als Gefahrdungsopfer nach den klassischen Auslegungsregeln bestimmbar ist.