Die Stellung des Bundesverfassungsgerichts im politischen System der BRD : Ersatzgesetzgeber oder nicht?

Bok av Stefan Wagner
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,6, Universitt Leipzig (Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bundesverfassungsgericht ist die hchstrangige Institution der rechtsprechenden Gewalt der Bundesrepublik Deutschland. Es ist der sogenannte Hter der Verfassung - also des Grundgesetzes - und kontrolliert die Verfassungsmigkeit des politischen Lebens. Dabei gehrt es nicht dem Instanzenzug an, was bedeutet, dass es keine vollstndige Rechtsprfung ausbt, sondern es berprft Entscheidungen anderer Gerichte und sonstige Antrge als Akte der Staatsgewalt am Mastab des Verfassungsrechts. Das Grundgesetz stellt also die oberste Richtschnur dar, anhand derer smtliches staatliches Handeln interpretiert und gemessen wird. Das Parlament, die Regierung und auch die brige Rechtsprechung sind in ihrem Handeln an die Verfassung gebunden und das Bundesverfassungsgericht berwacht diese Verfassungsmigkeit. Da die Artikel des Grundgesetzes - wie es fr Verfassungen typisch ist - nur allgemein und grundstzlich formulierte Regelungen enthalten, ist das Verfassungsgericht dazu angehalten, diese Regelungen im Sinne der bestehenden politischen Rahmenbedingungen zu interpretieren und mit Leben zu fllen sowie diesen Interpretationen Rechtsverbindlichkeit zu verleihen. Dabei wird die Verfassung und die Verfassungsrechtsprechung stndig fortentwickelt und dem gesellschaftlichen Wandel angepasst. Das Grundgesetz gilt so, wie das Bundesverfassungsgericht es auslegt." (...) Die Arbeit soll sich deshalb dem Thema der besonderen Stellung des Bundesverfassungsgericht im Gesamtgefge der deutschen Staatsorgane widmen sowie identifizierbare Probleme nennen, und untersuchen, worauf diese Stellung gegrndet ist, welches Verhltnis der Organe untereinander dadurch entsteht und wie insgesamt mit der Gefahr eines Ersatzgesetzgeber Bundesverfassungsgericht" umgegangen werden kann und wird.