Das Reich der Sasaniden - Ein Gegenpol zum roemischen Reich, zur Zeit der Soldatenkaiser?

Bok av Stefan Sebastian Bahn
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Geschichte), Veranstaltung: Die Soldatenkönige, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung, Fragestellung, VorgehensweiseAm Anfang des 3. Jahrhunderts regierte der Großkönig Artabanos IV. das Partherreich. Dies gewann bereits zu Beginn der Zeitrechnung an Bedeutung. Im Laufe des ersten und zweiten Jahrhunderts stieg das Reich der Parther zu einem wichtigen Handelsstützpunkt auf, welches das römische Reich mit den Waren aus dem Orient verband. Die Erzeugnisse wie Seide und Gewürze und die damit verbundenen Einfuhrzölle ließen das Partherreich rasch zu einer Großmacht heranwachsen, welche zunehmend Spannungen mit dem römischen Weltreich verursachte. Als am Anfang des dritten Jahrhunderts, der letzte Großkönig des Partherreiches abermals mit Rom in einen offenen Konflikt geriet, wurde dieser 218 beigelegt. Die Römer erkauften sich diesen Frieden und die Parther gingen als Sieger hervor. Während des Streits mit Rom erschütterten das Reich innere Aufstände und Unruhen in der Provinz Persis. Ardaschir I, ein lokaler Fürst, baute bereits 211 seine Macht durch kleinere Feldzüge aus. Aufgrund der Auseinandersetzung mit dem römischen Reich nahm Artabanos IV. dieses nicht wahr. Erst nach der Friedensschließung mit Rom nahm er von Ardaschir Notiz. Nachdem Ardaschir I. seine eigene Hauptstadt gegründet hatte, kam es zum offenen Konflikt mit Artabanos. Der Sasanide Ardaschir I. besiegte den letzten Großkönig der Parther am 28. April 224 bei einer Schlacht. Artabanos verlor dadurch die Herrschaft über das Perserreich und auch sein Leben. Ardaschir I. begründete 224 die über 400 jährige Herrschaft der Sasaniden über das heutige Iran. Mit dem Anspruch, das Reich in seine alten Grenzen zu führen und mit Angriffen auf das römische Gebiet, musste Rom einen neuen starken und gleichwertige