Die Legitimierung des Staates bei Hobbes und Rousseau : Zwei Gesellschaftsvertrage im Vergleich

Bok av Andreas Hundler
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universitt Mainz (Politische Theorie), Veranstaltung: Thomes Hobbes Leviathan, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Begrndung und Legitimierung politischer Herrschaft ist bis heute Gegenstand zahlreicher politikphilosophischer Fragestellungen. Der Grund hierfr ist eindeutig: Es lsst sich kein Zustimmungsakt des Menschen ausmachen, in welchem er dem Staat, in den er alternativlos ohne jeglichen Entscheidungsspielraum hineingeboren wird, zustimmt und sich seiner Macht unterwirft. Der Gesellschaftsvertrag als ein Vertrag, in dem die Menschen der Grndung eines Staates und gleichermaen ihrer eigenen Unterordnung unter die souverne Macht zustimmen, ist die bedeutendste Argumentationsfigur der neuzeitlichen politischen Philosophie, mit deren Hilfe staatliche Gewalt legitimiert werden soll (vgl. Schmidt/Zintl 2009: 29). Der Philosoph und Vertragstheoretiker Thomas Hobbes hat in seinem bis heute viel diskutierten Werk Leviathan" dieses Vertragsargument ebenso zur Staatslegitimation genutzt wie der Vertragstheoretiker Jean-Jacques Rousseau, der im Jahr 1762 das Werk Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundlagen des politischen Rechts" verffentlichte. Sowohl Hobbes als auch Rousseau stellen in ihrer Philosophie der vertraglichen bereinkunft zur Staatsgrndung die Beschreibung eines Naturzustandes voran, womit ein vorstaatlicher Zustand ohne politische Herrschaft gemeint ist. Dieser Naturzustand ist fr ihre Argumentationen von groer Bedeutung, denn er zeigt zum einen die Notwendigkeit eines Staates und somit Gesellschaftsvertrages auf, und er legt zum anderen die Gegebenheiten fest, unter denen dieser Vertrag abgeschlossen wird. Der Akt des Gesellschaftsvertrages stellt das Herzstck beider vertragstheoretischer Philosophien dar. Durch ihn geht der Naturzustand durch menschliche bereinkunft auf legitime Weise in einen Zustand staatlicher Herrschaft