Liknande böcker
Der Arbeitgeber als Finanzier des Betriebsrats - zum Kostenerstattungsanspruch nach 40 BetrVG
Bok av Maike Loskill
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 14,00 Punkte, Universitt Trier, Veranstaltung: Prfungsseminar im Schwerpunktbereich "Arbeits- und Sozialrecht", Sprache: Deutsch, Abstract: Diese arbeitsrechtliche Studienarbeit thematisiert die Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers gem. 40 Betriebsverfassungsgesetz. 40 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber die, durch die Ttigkeit des Betriebsrats entstehenden, notwendigen Kosten zu tragen sowie dem Betriebsrat die erforderlichen Sach- und Personalmittel zur Verfgung zu stellen.
Auf den ersten Blick macht die Vorschrift des 40 BetrVG zunchst einen relativ verstndlichen und klaren Eindruck. Diese Arbeit zeigt jedoch, dass die Frage nach dem genauen Umfang und der Reichweite des Kostenerstattungsanspruchs nach 40 BetrVG zu einem fr die Praxis sehr bedeutsamen Spannungsfeld fhrt, da dies gesetzlich nicht definiert ist. Trotz der langen Tradition dieser Vorschrift sind die Probleme, die in Zusammenhang mit der Anwendung dieser Norm in der Praxis stehen, nicht abschlieend gelst.
Dreh- und Angelpunkte im Rahmen des 40 BetrVG sind die Erforderlichkeit und die Verhltnismigkeit der Kostenverursachung durch den Betriebsrat. Die genaue Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe bleibt, wie so oft, problematisch. Dies zeigt sich insbesondere anhand der groen Anzahl an Rechtsprechung und Literatur, die sich mit diesen Voraussetzungen des 40 BetrVG auseinandersetzt. Die Frage, ob gewisse Aufwendungen des Betriebsrats erforderlich und verhltnismig sind, beschftigt die Gerichte in Zusammenhang mit 40 BetrVG am hufigsten.
Um diese Frage sinnvoll errtern zu knnen, beschftigt sich diese Studienarbeit zunchst mit der Systematik und den zu dieser Vorschrift entwickelten Grundstzen, die den Umfang und die Grenzen der Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers bestimmen. Daran an schliet sich eine Darstellung und Bewertung der Gesetzesanwendung anhand einiger a