Zielperspektive Personliches Budget Im Lebensbereich Wohnen Fur Menschen Mit Behinderung : Voraussetzungen zur Reorganisation stationärer Unterstützungsangebote

Bok av Kay Ullrich
Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 2,3, Universitt Witten/Herdecke, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einfhrung des SGB IX wurde im Juli 2001 eine zustzliche Leistungsform zur Gewhrung der Teilhabeleistungen fr Menschen mit Behinderung ermglicht. Seit diesem Zeitpunkt haben Menschen, die im Sinne des SGB IX, 2 behindert sind, die Mglichkeit, Teilhabeleistungen in Form des Persnlichen Budgets in Anspruch zu nehmen, (vgl.: Kapitel 2. Persnliches Budget). Hiermit ist keine zustzliche Leistung beschrieben, sondern eine alternative Form des Leistungsbezugs. Zunchst als Kannleistung definiert, besteht seit dem 01.01.2008 ein Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme dieser Form der Untersttzung. Im Hinblick auf die Beanspruchung Persnlicher Budgets lsst sich aktuell eine zwar verhaltene, jedoch stetig steigende Nachfrage auf Nutzerseite verzeichnen. Vor dem Hintergrund, dass das Persnliche Budget vielseitige Gestaltungsspielrume fr Nutzer und Leistungsanbieter ermglicht, ist mit einer verstrkten Nachfrage nach entsprechenden Angeboten zu rechnen. Fr die etablierten Leistungsanbieter wird es in der Folge darum gehen, sich mit dem eigenen Angebotsportfolio auseinanderzusetzen und strategische berlegungen hinsichtlich der Weiterentwicklung und Flexibilisierung bisheriger Untersttzungsformen vorzunehmen. Welche Anforderungen werden hierbei an die Leistungsanbieter gestellt und unter welchen Voraussetzungen knnen entsprechende Leistungsangebote in der Praxis der stationren Eingliederungshilfen installiert werden? Die Vielschichtigkeit dieser Fragestellung bersteigt den Rahmen einer Master-Thesis. Aus diesem Grunde fokussiert die vorliegende Arbeit den Ausschnitt der wesentlichen Voraussetzungen, die fr die Umsetzung Persnlicher Budgets in stationren Einrichtungen der Eingliederungshilfen notwendig sind. Hierbei erhebt sie nicht den Anspruch, Detaillsungen fr die Praxis zu erarbeiten. Vielmehr wi