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Relevanz Oder Kausalitat : Zur Beziehung zwischen dem Verstoß gegen die Rechtsordnung und der Rechtswidrigkeit eines Beschlusses von Kapitalgesellschaften bei Verfahrensfehlern
Bok av Sabine Picout
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: sehr gut, Leopold-Franzens-Universitt Innsbruck (Handelsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Beschluss als rechtstechnischem Mittel der Willensbildung in Kapitalgesellschaften. Im Zentrum der Ausfhrungen stehen fehlerhafte Beschlsse, deren Rechtsfolgen sowie die Auswirkungen von Rechtswidrigkeiten auf den Bestand eines Beschlusses.
Zunchst erscheint es sinnvoll, wichtige Grundbegriffe zu klren und das Wesen des Beschlusses zu beschreiben. Dann folgt ein berblick ber die verschiedenen Kategorien von Mngeln, unter denen Beschlsse leiden knnen.
Im Hauptteil wird die Frage untersucht, welche Fehler Anfechtbarkeit zur Folge haben.
Bei Verfahrensfehlern, die zur Erhebung der Anfechtungsklage berechtigen, kommt es nach der lteren Meinung darauf an, ob der Beschluss auf dem gergten Gesetzes- oder Satzungsversto beruht, also fr ihn kausal ist. In den letzten Jahren haben sich bei verschiedensten Vertretern von Lehre und Rechtsprechung starke Tendenzen entwickelt, vom Kausalittserfordernis Abstand zu nehmen. Dieser Denkansatz hat zur Herausbildung der sogenannten Relevanztheorie gefhrt. In der Folge ist deshalb zu untersuchen, unter welchen Voraussetzungen die Kausalitts- bzw. Relevanztheorie zum Tragen kommt.
Im Rahmen der Arbeit soll der Versuch gemacht werden, den Stand der Diskussion zu diesem Bereich der fehlerhaften Beschlsse im Kapitalgesellschaftsrecht im berblick darzustellen. Dabei beschrnken sich die Ausfhrungen auf die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschrnkter Haftung. Es soll einerseits kurz auf die historische Entwicklung, andererseits auf die momentane rechtliche Praxis und verschiedene Vorschlge aus dem Schrifttum eingegangen werden. Zwar steht die sterreichische Rechtslage im Vordergrund der Ausfhrungen, doch knnen bei der Darstellu