Von der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Bok av Elisabeth Bergmann
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europische Union, Note: 1,0, Universitt Wien (Institut fr Politikwissenschaft), Veranstaltung: Seminar: Die innere und uere Sicherheit der EU, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ursprnge der EU selber mgen zwar in einer wirtschaftlichen Gemeinschaft der europischen Staaten liegen, allerdings war bereits von Anfang an klar, dass diese wirtschaftliche Integration kein Selbstzweck ist. Vielmehr war diese stets von einer politischen Motivation getragen. Insofern berrascht es nicht, dass sich sukzessive eine Zusammenarbeit auch in anderen Politikbereichen abseits der wirtschaftlichen Integration herausgebildet hat. Die vorliegende Arbeit soll untersuchen, in welchen Schritten sich die Zusammenarbeit der Staaten der EU im Bereich der Justiz- und Innenpolitik nach und nach entwickelt hat. Zunchst werden die Grnde fr die Entwicklung dieser Zusammenarbeit untersucht. Dann wird auf die historische Entwicklung des Rahmens, welcher der Justiz- und Innenpolitik innerhalb der EU zukommt eingegangen. Angefangen mit einer rein informellen Koordination ber die im Vertrag von Maastricht formell eingefhrte Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres bis zu dem, im Vertrag von Amsterdam vorgesehenen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Anschlieend sollen kurz die nach der derzeitigen Rechtslage mit diesem Politikbereich befassten Organe und ihre Funktionen dargestellt werden. Schlielich sollen noch ein paar konkrete materiell-politische Manahmen der EU im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts aufgezeigt werden, wobei diese beiden Kapitel, um den Gesamtumfang der Arbeit nicht zu sprengen, nur sehr grobe berblicksmige Darstellungen beinhalten und keinerlei Anspruch auf Vollstndigkeit erhoben wird. Kenntnisse des Lesers ber die Entstehungsgeschichte der EU und deren grundstzliche Strukturen werden vorausgesetzt und knnen nicht nher ausgefhrt werden. Absc