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Die Entwicklung Des Preu ischen Heerwesens Im Allgemeinen Und Des Kantonssystems Im Besonderen Von Der Regierung Friedrich Wilhelm I. 1713 Bis Zur Schlacht Bei Jena Und Auerstedt 1806
Bok av Keno Peterson
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lnder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Albert-Ludwigs-Universitt Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Kantonswesen kann in seiner Bedeutung fr den Aufstieg Preuens zur Gromacht kaum berschtzt werden." Das preuische Kantonsystem bildete zweifellos, wie hier von Bernhard Kroener treffend formuliert, die Basis fr das militrische Erstarken Preuens im
Laufe des 18. Jahrhunderts. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wie sich das preuische Kantonsystem von dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1713 bis
zur Schlacht bei Jena und Auerstedt im Jahre 1806 entwickelte.
Der besondere Schwerpunkt liegt hierbei auf der Bedeutung des Kantonsystems fr das militrische und politische Erstarken Preuens im 18. Jahrhundert und den Auswirkungen der militrischen Reformen auf die Bevlkerung und die zivilen Strukturen des Landes. Es soll
des Weiteren eine kritische Auseinandersetzung mit der These Otto Bschs von der Militarisierung der preuischen Gesellschaft" erfolgen. Die Arbeit gliedert sich wie folgt: Die Entwicklung des preuischen Kantonsystems wird in vier Phasen eingeteilt. Die erste Phase beginnt mit dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelm I.
am 25. Februar 1713 und endet mit der offiziellen Einfhrung des Kantonreglements am 1. Mai 1733. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den spezifischen Neuerungen des Heerwesens unter Friedrich Wilhelm I. in Abgrenzung zu seinem Vater Friedrich I. Dabei stellt sich die
Frage, inwieweit man bereits vor der offiziellen Einfhrung des Kantonsystems im Jahre 1733 von dessen Etablierung sprechen kann.
Die zweite Phase beginnt mit der Kabinettsordre Friedrich Wilhelm I. vom 1. Mai 1733, die den Begriff des Kantonreglements etablierte und gemeinhin als offizielle Einfhrung des Kantonsystems gilt. Sie endet mit dem siebenjhrigen Krieg 1763. In diesem Jahr erfolgte
auerdem die Einfhrung der Kantons-Revisions-Kommission