Vergleich Der Bilanzierung Von R ckstellungen Nach Ias/Ifrs Und Hgb

Bok av Tobias Schlomer
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Fachhochschule fr Oekonomie & Management gemeinntzige GmbH, Hochschulstudienzentrum Duisburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung mit Zielsetzung der beiden Rechnungslegungsvorschriften sowie Gang der Untersuchung: Das Handelsrecht verfolgt mit seinen Rechnungslegungsvorschriften das vorrangige Ziel, die Glubiger des Bilanzierenden zu schtzen. Sie sind nach dem HGB die bedeut-samsten Adressaten von Jahresabschlssen. Die Rechnungslegungszwecke nach IAS/IFRS sind hingegen anlegerorientiert. Hier stellen Investoren die Hauptadressaten von Jahresabschlssen dar. Im Gegensatz zum Handelsrecht sind vorrangig die Anleger zu schtzen. Die Intention dieser Arbeit ist es, dem Leser hinsichtlich der zum Teil unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften einen vergleichenden berblick zu verschaffen. Zur Realisierung dieses Ziels sieht die Gliederung des Hauptteiles vor, im zweiten Kapitel Rckstellungen nach Handelsrecht" und im dritten Kapitel Rckstellungen nach IAS/IFRS" hinsichtlich Ansatz und Bewertung ausfhrlich darzustellen. Das anschlie-ende vierte Kapitel befasst sich mit der Darlegung der wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechnungslegungsstandards, bevor die Schlussbetrachtung diese Seminararbeit komplettiert. Um bereits frhzeitig im Hauptteil einen trennscharfen Vergleich zu ermglichen, beginnen die weiteren Untergliederungspunkte des zweiten und dritten Kapitels jeweils mit Erklrungen der Begrifflichkeiten (Definitionen). Um darber hinaus Stringenz und bersichtlichkeit zu gewhrleisten, folgen anschlieend in der weiteren Untergliederung der Kapitel zwei und drei jeweils die Darstellungen der einzelnen Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Das vergleichende und zusammenfassende Kapitel vier Wesentliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede nach HGB und IAS/IFRS" legt die Ergebnisse dieser Untersuchung dar. Angesichts des einzuhal