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Die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermoegensgegenstande des Anlagevermoegens nach 248 Abs. 2 HGB : Zweck der Regelung; Voraussetzungen und Folgen; Rechtslage fur unentgeltlich erworbe
Bok av Katharina Mund
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11 Punkte, Freie Universitt Berlin, Veranstaltung: Seminar Bilanzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Einfhrung des Wahlrechts zur Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermgensgegenstnden gem. 248 II HGB durch das BilMoG knnen bilanzierungspflichtige Unternehmer entscheiden, ob ein selbst geschaffener immaterieller Vermgensgegenstand im Anlagevermgen ausgewiesen und im Regelfall nach der Absetzung fr Abnutzung abgeschrieben wird oder die angefallenen Aufwendungen als Sofortaufwand den Gewinn mindern. Entscheidet sich der Unternehmer fr die Bilanzierung, hat dies den Effekt der Eigenkapitalstrkung. Die Neuregelung kommt allen Unternehmen zugute, die eher wissens- als produktionsbasiert arbeiten. Sie haben jetzt die Mglichkeit, ihr Know-how in der Bilanz sichtbar zu machen, denn nach 248 II 1 HGB ist es mglich, Entwicklungskosten zum Beispiel fr Patente und Software in der Bilanz auszuweisen. Problematisch in diesem Zusammenhang ist zum einen jedoch die Frage, ob sich der Begriff des Vermgensgegenstands durch das BilMoG gendert hat und zum anderen, ab wann ein aktivierungsfhiger Vermgensgegenstand vorliegt, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten.
Die nachfolgende Arbeit will zunchst auf die nderung des 248 II HGB sowie deren Folgen im Allgemeinen und auf die angesprochenen Probleme im Besonderen eingehen, wobei nur am Rande der Bezug zur internationalen Rechnungslegung erfolgt. Im Anschluss daran soll auf weitere bilanzielle Folgen eingegangen werden und ein Ausblick auf die Praxistauglichkeit der Neuregelung gegeben werden.