Quellenexegese Zum R mischen Recht - Eigentumserwerb Im R mischen Recht

Bok av Antonio Di Mieri
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14,00, Universitt Augsburg (Juristische Fakultt), Veranstaltung: Quellenexegese zum rmischen Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: I) Identifikation der Textstellen 1) Paulus libro nono decimo ad edictum und Tryphoninus libro quarto disputationum Die Stellen D.41.3.15.pr (Paulus libro nono decimo ad edictum) und D.49.15.12.2 (TRYPHONINUS libro quarto disputationum) entstammen den Digesten des Corpus Iuris Civilis (im weiteren durch cic abgekrzt). Das cic ist die Kodifikation des Kaiser Justinian I. (527 - 565 n. Chr.) , welches vor allem durch seinen Justizminister Tribonian angetrieben wurde. Trotz der enormen Stoffflle wurde es in nur fnf Jahren, in der ersten Hlfte des 6. Jahrhunderts fertiggestellt. Die Wiederentdeckung und sptere Rezeption des cic seit Ende des 11.Jahrhunderts ist entscheidend fr die Wende im mittelalterlichen Recht. Das cic gliedert sich in die Institutionen, Digesten (auch Pandekten genannt), den Codex und die Novellen. Die Institutionen stellen eine Art systematisches Elementarlehrbuch dar, das auf den Werken des Gaius (von 160) basiert. Die Digesten oder Pandekten enthalten Exzerpe aus den klassischen Juristenschriften (des Ulpian, Papinian und Paulus), aufgeteilt in 50 Bcher nach Kasuistik, Titeln, Fragmenten und Paragrafen. Der Codex ist eine Sammlung kaiserlicher Gesetze des byzantinischen Rechtslebens.1 Die Novellen sind schlielich sptere Konstitutionen Justinians und seiner Nachfolger, die nicht mehr in den Codex eingegangen waren. Das erste vorliegende Fragment entstammt dem 3. Titel des 19. Buches. Der Ausschnitt trgt die berschrift DE USURPATIONIBUS ET USUCAPIONIBUS (Von den Unterbrechungen der Verjhrung und den Ersitzungen). Verfassser dieses Fragments ist Iulius Paulus. Das zweite Fragment entstammt dem 15.Titel des 19. Buches. Die berschrift diese