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Sachanlageverm gen. Umstellung Von Kameralistischer Buchf hrung Auf Doppische Rechnungslegung Bei Der Erstellung Einer Er ffnungsbilanz Am Beispiel Zweier Kommunen
Bok av Harald Hollick
Projektarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,7, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Kapitel I.): Gegenstand der Projektarbeit
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll."
Ob Georg Christoph Lichtenberg, ein deutscher Schriftsteller und Physiker bei
diesem Satz an die Umstellung von der Kameralistik auf die doppische Rech-nungslegung dachte, ist nicht berliefert, dennoch wird der Anlass einer tiefgreifenden Reform der ffentlichen Haushalte damit gut beschrieben.
Wirtschaftskrisen und desastrse ffentliche Haushalte haben Gemeinden und Stdte in nherer Vergangenheit dazu bewogen anstatt der bislang praktizierten kameralistischen Buchfhrung mit ihrer Buchung von Ein- und Auszahlungen auf die doppelte kaufmnnische Rechnungslegung mit einer vollstndigen Erfassung des im Besitz der Kommunen befindlichen Vermgens umzustellen.
Man erhoffte sich dadurch den Einzug betriebswirtschaftlichen Verstndnisses und entsprechender Verfahren in die Amtsstuben der Stdte und Gemeinden.
Aufgrund der berragenden prozentualen Bedeutung der Bewertung des Sachan-lagevermgens erscheint es wichtig sich insbesondere diesem Thema nher zu widmen. Nicht zuletzt zeigen erste Praxiserfahrungen, dass der Zeitaufwand fr die vollstndige Erfassung und korrekte Bewertung des Sachanlagevermgens von den meisten Stdten und Gemeinden unterschtzt wird.
Ihre rechtlichen Grundlagen hat die Bewertung des Sachanlagevermgens freilich in den gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und auch in den internationalen Standards der International Financial Reporting Standards (IFRS), so dass auch diese betriebswirtschaftlichen Grundlagen nachfolgend nher beleuchtet werden sollen.
Am Beispiel der beiden Gemeinde Germering und Weyarn werden anschlieend die Bewertungsverfahren der bayrischen Stdte und Gemeinden beispielhaft anha