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Vom Bund-Lander-Finanzausgleich Zu Einem Nationalen Stabilitatspakt : Der Bund-Länder-Finanzausgleich im Status quo
Bok av Tim Ebner
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 1,3, Westflische Wilhelms-Universitt Mnster (Institut fr Finanzwissenschaft I), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Entscheidung eines Staates, bereitzustellende Kollektivgter berwiegend per Zwangsabgaben ohne spezielle Gegenleistungen" (Steuern) zu finanzieren, fhrt per Definition zu getrennten Einnahme- und Ausgabeentscheidungen, was organisatorische und wohlfahrtsko-nomische Folgen hat. Richtlinien fr Einnahmeentscheidungen bilden sich vorwiegend in ei-ner Steuergesetzgebung und fr Ausgabeentscheidungen in einer Haushalts- und Leistungsgesetzgebung heraus. Diese Gegebenheit fhrt einerseits zu einem Versto gegen die Empfeh-lungsgrundstze des Kongruenzprinzips und andererseits zeitgleich zu der Erfordernis, Auf-gaben und Steuereinnahmen ffentlicher Verbnde oder Haushalte anhand anderer, korrigierender Mastbe zuzuweisen, wenn an der suboptimalen Lsung der Steuerfinanzierung festgehalten wird. Dies geschieht zumeist durch Richtlinien im Rahmen einer Finanzverfassung im weiteren Sinne (i. w. S.), die einen Finanzausgleich reglementieren. Ein Finanzausgleich stellt Handlungen zur Verringerung von Diskrepanzen zwischen den Aufgaben und den davon abhngigen Ausgaben [gegenber den Einnahmen; Anm. d. Verfassers (Verf.)] eines ffentlichen Verbandes oder Haushalts" dar, die durch unausgewogene Zuordnungen begrndet sind.
Die Handlungsanstze solcher Manahmen werden nach Ursprung der Diskrepanzen in aktiven und passiven Finanzausgleich diversifiziert: Da der passive Finanzausgleich, der sich mit der Korrektur unausgewogener Aufgabenverteilungen befasst, sich zumeist diffizil und transaktionskostenlastig gestaltet, beschftigt sich diese Seminararbeit vorrangig mit der korrigierenden Zuweisung ffentlicher Einnahmen, dem aktiven Finanzausgleich. Dies erfolgt zu-nchst in Kapitel 2 mit der Abgrenzung des Problemkreises, der durch einen aktiven Bund-Lnder-Finanzausgleich (BL