Europ isches Kosmetikrecht : Stoffspezifische Aspekte Der Rl 76/768/Ewg Und Der Vo (Eg) Nr. 1223/2009

Bok av Stefanie Merenyi
Fachbuch aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Neuordnung des europischen Kosmetikrechts durch die Verordnung 1223/2009 hat der Gesetzgeber den Aspekt der Sicherheit kosmetischer Mittel erneut betont. Dabei geraten zunehmend einzelne Stoffgruppen in den Fokus spezifischer Regulierungen, z. B.: - Stoffe, deren karzinogene, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Wirkung in unterschiedlichem Mae nachgewiesen ist (CMR-Stoffe), - Stoffe, die im Verdacht stehen, allergische Reaktionen auslsen zu knnen (Allergene), - Stoffe, die als ,,endokrin wirksam" bezeichnet werden, sowie - ,,Nanomaterialien". Jenseits dieser speziellen Stoffgruppen ist die Kosmetikbranche seit geraumer Zeit von einer Diskussion um die sog. Naturstoffe erfasst, wobei hinsichtlich der Bedeutung dieses Begriffs noch viele Fragen ungeklrt sind. Schon die Erkennung der Zugehrigkeit einer Substanz zu einer dieser Gruppen erfordert die Bercksichtigung der entsprechenden Vorgaben des allgemeinen Chemikalienrechts. Darber hinaus entfaltet dieses seinerseits bestimmte Wirkungen auf die kosmetischen Mittel. Damit ergeben sich berschneidungen zwischen dem allgemeinen Chemikalienrecht und dem Kosmetikrecht. Erschwerend kommt hinzu, dass die Regeln des allgemeinen Chemikalienrechts, soweit sie die Einstufung von Stoffen zum Gegenstand haben (d. h. die systematische Vorgehensweise zur Erkennung der von ihnen ausgehenden Gefahren), zur Zeit im Umbruch sind: Das bisherige System, bestehend aus der Richtlinie 67/548/EWG (fr Stoffe) und der Richtlinie 1999/45/EG (fr Gemische bzw. frher Zubereitungen) wird schrittweise durch das auf dem Globally Harmonized System (GHS) basierenden, neuen System der CLP-Verordnung ersetzt (VO 1272/2008). Diese schrittweise Ersetzung bedingt ein Nebeneinander der beiden Systeme, welches noch bis zum 01. Juni 2015 anhalten wird. Dies beeinflusst auch die stoffbezogenen Regulierungen des Kosmetikrechts. Gleichzeitig vollzie