Im Namen Der Medien Ergeht Folgendes Urteil. Pressefreiheit vs. Pers nlichkeitsrecht

Bok av Martin Varga
Projektarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Presse lebt von der Sensationslust und auch von der Sensationsgierihrer Leserschaft und Zuschauer. Der recht freizügige Umgang mit denpersönlichen Daten in der Presse, wo der Anspruch der betroffenenPerson auf Gegendarstellung gegenüber den großen unantastbarenMedienkonzernen nur ein Recht war, das undurchsetzbar erschien, istlängst Vergangenheit. Politische Integration, Medialisierung des(Pr ivat - )Lebens und nicht zuletzt eine kleine Mannschaf thochspezialisierter Anwälte hat eine Kehrtwende der Rechtsprechungbewirkt. Die früher so oft genannten Namen werden nunmehranonymisiert, die Fotos mit schwarzen Balken versehen, verpixelt gar fürdie Masse unkenntlich gemacht. Durch die sonderbare Regelung des"fliegenden Gerichtsstandes" kann sich der Kläger, außer des Rechts zurGegendarstellung, seinen Richter praktisch selber aussuchen. DieAuskunftsfreude der Staatsorganen in Strafverfahren hat einen nichtunerheblichen Dämpfer bekommen.Es steht außer Frage, dass das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen in denletzten Jahrzehnten enorm gestärkt worden ist. So gut sich dieEntwicklung dem ersten Anschein nach darstellt, genau so tückisch wirktsie sich auf unser tägliches Leben. Prominenz, Adel undAutoritätspersonen nutzen die Presse zu eigenen Zwecken aus, um sichselbst in der Welt besser zu vermarkten und ihr Bild in der Öffentlichkeit zuetablieren. Geht diese gut vermarkte und dem Idealbild entsprechendeSelbstdarstellung in der Presse ohne deren Wissen jedoch zu weit, habensie immer das Recht ihre Bilder, Aufnahme und Geschichten zu verbieten.Dagegen zensieren sich Manager, Wirtschaftsleute, Anwälte oder selbstJournalisten selbst, um unangenehme, langwierige möglicherweise mitSchadenersatzansprüchen behaftete Prozesse zu vermeiden. Oder eswird über bestimmte einflussreiche Gesellschaftsgruppen, die Macht undMöglichkeit haben die Presse selbst zu beeinflussen, gar nicht berichtetum Existenz, Bestand und Ansehen der Presse selbst nicht zu gefährden.Zu Recht wird über zwei Klassengesellschaft des Persönlichkeitsrechts inder Presse gemunkelt.