Funktion Von Regelungsauftr gen an Die Satzungsgeber Im Vorschlag F r Eine Verordnung Des Rates ber Das Statut Der Europ ischen Privatgesellschaft

Bok av Alexander Bruggemeier
Examensarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15, Bucerius Law School - Hochschule fr Rechtswissenschaften in Hamburg (Institut fr Unternehmens- und Kapitalmarktrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Small is beautiful" hie der Bestseller mit dem der britische Nationalkonom Ernst Friedrich Schumacher 1973 Furore machte. Diesem Titel versucht auch der europische Gesetzgeber im Kompromissvorschlag des schwedischen Ratsvorsitzes fr eine Verordnung des Rates ber das Statut der Europischen Privatgesellschaft zu folgen, indem darin in nur 49 Artikeln die wesentlichen Merkmale der SPE geregelt werden. Ein Schwerpunkt in der bisherigen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den verschiedenen Verordnungsentwrfen lag auf den wesentlichen Strukturmerkmalen der SPE, der konkreten Ausgestaltung ihrer Organisationsverfassung, ihrer Grndung und Finanzordnung. Daneben stellt die vom europischen Gesetzgeber angewendete Regelungstechnik mit ihren verschiedenen Regelungsschichten und Strukturen ein interessantes Konzept gesellschaftsrechtlicher Regelsetzung dar. Es wird auf das bislang nur sprlich verwendete und von der Wissenschaft eher stiefmtterlich behandelte Gesetzgebungsinstrument des Regelungsauftrages zurckgegriffen. Den Rege-lungsauftrgen im SPE-VO (ES) wurde bisher fast ausschlielich die Funktion der Vermeidung von Lcken in der Satzung einer SPE zugeschrieben. Diese Ausar-beitung nimmt sich daher der Frage an, ob die Regelungsauftrge daneben noch weitere Funktionen erfllen und welche Relevanz diese fr die Europische Pri-vatgesellschaft und ihre Funktion im europischen Binnenmarkt haben. Nach einer allgemeinen Begriffs- und Funktionsbestimmung sollen die Rege-lungsauftrge in das Konzept des SPE-VO (ES) eingeordnet und ihre Funktion im Speziellen herausgearbeitet werden. Im Anschluss soll errtert werden, inwieweit diese Funktionen einer Flankierung d