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Besteuerung der bertragung des Verm gens eines Einzelunternehmers auf eine Kapitalgesellschaft
Bok av Sebastian Althaus
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Fachhochschule Mnster (Wirtschaft), Veranstaltung: Seminar zu ausgewhlten Bereichen der Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach einigen Jahren des erfolgreichen Wachstums stellt sich fr jeden
Unternehmer irgendwann die Frage, ob die Organisationsform des Unternehmens
den vernderten Anforderungen noch entspricht. Dazu gehrt auch die
Rechtsform. Sie ist keine Entscheidung, mit der sie sich fr immer festlegen,
sondern ein Kleid, das bei Bedarf gewechselt werden kann - und sollte.1 Die Beweggrnde fr einen Rechtsformwechsel sind vielfltig. Nicht zu
verhehlen ist, dass in vielen Fllen steuerliche Erwgungen eine Rolle spielen.
Die Unternehmen reagieren damit auf die im deutschen Steuerrecht vorhandene
Ungleichbehandlung der Rechtsformen. Die berfhrung einer GmbH in eine
GmbH & Co. KG ist ein vielgewhltes Modell, das u. a. dazu dienen konnte, fr
Zeitrume bis Ende 1996 der doppelten Vermgensteuerpflicht der Gesellschaft
und der Gesellschafter zu entgehen. Auch die Folgen verdeckter
Gewinnausschttungen an Gesellschafter, die auch nicht durch Satzungsklauseln
rckgngig zu machen waren, bewegten viele Kapitalgesellschaften zur Flucht"
in die Personengesellschaft. Umgekehrt kann es etwa zweckmig sein, eine
Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln, wenn
Pensionsrckstellungen gebildet werden sollen.
Die Unternehmenssteuerreform, umgesetzt durch das Steuersenkungsgesetz vom
23. Oktober 2000, hatte auch das Ziel, die steuerliche Ungleichbehandlung der
Rechtsform Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft zu beseitigen. Dies ist
bisher nur teilweise geglckt. Insbesondere ist der Rechtsform der
Kapitalgesellschaft zuknftig, wegen der nur fr sie geltenden Steuerfreiheit von
Dividende und Gewinnen aus der Veruerung von Anteilen an
Kapitalgesellschaften, in all den Fllen der Vorzug zu geben, in denen die
Gesellschafter