Besteuerung der bertragung des Verm gens eines Einzelunternehmers auf eine Kapitalgesellschaft

Bok av Sebastian Althaus
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Fachhochschule Mnster (Wirtschaft), Veranstaltung: Seminar zu ausgewhlten Bereichen der Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach einigen Jahren des erfolgreichen Wachstums stellt sich fr jeden Unternehmer irgendwann die Frage, ob die Organisationsform des Unternehmens den vernderten Anforderungen noch entspricht. Dazu gehrt auch die Rechtsform. Sie ist keine Entscheidung, mit der sie sich fr immer festlegen, sondern ein Kleid, das bei Bedarf gewechselt werden kann - und sollte.1 Die Beweggrnde fr einen Rechtsformwechsel sind vielfltig. Nicht zu verhehlen ist, dass in vielen Fllen steuerliche Erwgungen eine Rolle spielen. Die Unternehmen reagieren damit auf die im deutschen Steuerrecht vorhandene Ungleichbehandlung der Rechtsformen. Die berfhrung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG ist ein vielgewhltes Modell, das u. a. dazu dienen konnte, fr Zeitrume bis Ende 1996 der doppelten Vermgensteuerpflicht der Gesellschaft und der Gesellschafter zu entgehen. Auch die Folgen verdeckter Gewinnausschttungen an Gesellschafter, die auch nicht durch Satzungsklauseln rckgngig zu machen waren, bewegten viele Kapitalgesellschaften zur Flucht" in die Personengesellschaft. Umgekehrt kann es etwa zweckmig sein, eine Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln, wenn Pensionsrckstellungen gebildet werden sollen. Die Unternehmenssteuerreform, umgesetzt durch das Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000, hatte auch das Ziel, die steuerliche Ungleichbehandlung der Rechtsform Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft zu beseitigen. Dies ist bisher nur teilweise geglckt. Insbesondere ist der Rechtsform der Kapitalgesellschaft zuknftig, wegen der nur fr sie geltenden Steuerfreiheit von Dividende und Gewinnen aus der Veruerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, in all den Fllen der Vorzug zu geben, in denen die Gesellschafter