Latente Steuern Im Einzelabschluss : Analyse des Konzeptionswechsels nach BilMoG im Einzelabschluss für die Bilanzierung latenter Steuern in der nationalen Rechnungslegung

Bok av Pierre Mathieu Brosende
Projektarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,8, Duale Hochschule Baden-Wrttemberg, Karlsruhe, frher: Berufsakademie Karlsruhe, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) vom 29.05.2009 gab es umfassende Neuregelungen seit der Verabschiedung des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) von 1985. Seine Zielsetzung einer verbesserten Aussagekraft deutscher Handelsabschlsse forderte die Aufgabe bestehender Wahlrechte und die Notwendigkeit von Anpassungen handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften. Fr bilanzierende Unternehmen ergeben sich durch den mit dem BilMoG vollzogenen Konzeptionswechsel auf der einen Seite zwar neue Mglichkeiten zur bilanzpolitischen Gestaltung, auf der anderen Seite jedoch Einschrnkungen durch Streichung von Wahlrechten. Mit dem Wegfall des umgekehrten Mageblichkeit sgrundsatzes wird eine unabhngige Ausbung von Wahlrechten sowohl fr die Handelsbilanz als auch fr die Steuerbilanz ermglicht. Abweichungen z wischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungswahlrechten werden in Form latenter Steuern in der Handelsbilanz abgebildet. Im Zuge der Annherung des nationalen Bilanzrechts an die internationale Bilanzierungspraxis gewinnen latente Steuern immer mehr an Bedeutung. Im Regierungsentwurf (RegE) vom 30.07.2008 wird aber weiterhin am Grundsatz der Mageblichkeit festgehalten. Dies bedeutet, dass die Handelsbilanz weiter Grundlage fr die steuerliche Gewinnermittlung nach 5 Abs. 1 EStG bleibt. Sowohl der Bilanzierende als auch der Jahresabschlussadressat hat sich mit der Bedeutung von Latenzen in der Handelsbilanz auseinanderzusetzen. Fr den Bilanzierenden ergibt sich die Verantwortung, sich mit den Auswirkungen seiner Bilanzpolitik auseinanderzusetzen, wohingegen der Jahresabschlussadressat in der Pflicht steht, Ermessensspielrume zu identifizieren, um die Lage des Unternehmens richtig zu beurteil