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Ottos II. und Theophanus Heiratsurkunde : Die Untersuchung der Diplome DD O. II. 21 und DD O. II. 76, ihre Kontextualisierung in die Zeit Ottonischer Herrschaft und eine Auseinandersetzung mit deren e
Bok av Markus Biewald
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lnder - Mittelalter, Frhe Neuzeit, Note: 1,7, Universitt Leipzig (Historisches Seminar), Veranstaltung: Die Bezeichnungen von europischen Herrschern und Herrscherinnen in zeitgenssischen Quellen (10.-12. Jhdt.), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erforschung des Mittelalters sttzt sich, sieht man von Ausgrabungen diverser Burgen und dementsprechenden archologischen Untersuchungen ab, im Wesentlichen auf schriftliche Quellen. Neben Viten und Chroniken stellen die Diplome, die Urkunden der weltlichen und geistlichen Groen, eine unverzichtbare Flle von Informationen fr die Medivistik dar.
Fr die Zeitgenossen waren sie ebenfalls ein unerlssliches Gut, galten sie doch inhaltlich nicht nur der Rechtsverbindlichkeit und Legitimierung von Schenkungen, Gewhrung des Mnzrechts oder Klostergrndungen. Auch waren sie Ausdruck der Beziehung der jeweiligen Herrscher zu ihren Untertanen und fungierten u.a. durch das Siegel, das Herrschermonogramm und die aufwendig gestaltete Elongata, zusammengefasst also durch die uere Erscheinung, als Vermittlungsobjekt zwischen jenen Parteien im System mittelalterlicher Knigsherrschaft. Zustndig fr die Entstehung und Anfertigung der Diplome war in erster Linie die capella regis, die Hofkapelle, mit dem ihr an der Spitze stehenden Erzkapellan. Aus ihr entstand spter die Kanzlei, welche eine der wichtigsten ,,Institutionen" des Reiseknigtums im Ottonischen Zeitalter des 10. und 11. Jhdt. war.
Als nennenswert erweist sich aus jener Zeit nicht nur der fr die Diplomatik nicht unbedeutende Umstand der Vernderung des Urkundensiegels, sondern auch die sogenannte Heiratsurkunde Ottos II. und Theophanu aus dem Jahre 972. Sie macht auf unverkennbare Weise die politischen und kulturellen Beziehungen des Ottonischen mit dem Ostrmischen Reich deutlich, obgleich ihr Inhalt und der, einer sich ihr thematisch anschlieenden Urkunde aus dem Jahr 974, sich nicht auss