Quantitative Analyse Der Bewertung Von Unternehmerischem Vermogen Im Rahmen Der Erbschaftsteuer Unter Berucksichtigung Des Ertragswertverfahrens

Bok av Christoph Schmidt
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, FernUniversitt Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das BVerfG stellte im Beschluss vom 07.11.2006 fest, dass die damalige Erhebung der Erbschaftsteuer nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz gem. Artikel 3 (1) Grundgesetz vereinbar ist. Folglich bedurfte es einer gesetzlichen Neuregelung. Das entsprechende Erbschaftsteuerreformgesetz trat am 01.01.2009 in Kraft. Durch die Ergnzungen und nderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuer- sowie des Bewertungsrechts soll das vom BVerfG vorgegebene Bewertungsziel des gemeinen Wertes umgesetzt werden. Im Zuge dessen wurde die betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung im BewG verankert. Entsprechend der Regierungsbegrndung ist u. a. das Ertragswertverfahren anwendbar, da es sich an den Ertragsaussichten des Unternehmens orientiert. Der Wert eines Unternehmens ist von vielen Einflussfaktoren sowie Ermessensentscheidungen abhngig. Das Ziel der Arbeit ist demgem die Beantwortung folgender Forschungsfragen: 1. Welche Einflussfaktoren sind in das Bewertungskalkl des Ertragswertverfahrens einzubeziehen? 2. Lassen sich anhand des Ertragswertverfahrens unter Anwendung der Phasenmethode allgemeingltige Aussagen hinsichtlich der nderung in Bezug auf die Hhe des Unternehmenswerts formulieren? 3. Wie wirken sich die isolierte als auch die kombinierte Variation der Parameter im Rahmen der Wertermittlung auf die Hhe des Unternehmenswerts aus? Aufgrund des umfassenden Themenkomplexes und der im Rahmen dieser Arbeit im Fokus stehenden objektivierten Bewertung von unternehmerischem Vermgen im Rahmen der Erbschaftsteuer, erfolgt eine Schwerpunktsetzung in der Gestalt, dass das Ertragswertverfahren ausschlielich anhand des Typisierungsrahmens IDW S 1 erlutert wird. Weiterhin ist der Ausarbeitung als Ausprgung unternehmerischen Vermgens ausnahmslos eine im Privatvermgen gehaltene GmbH-Beteiligung zugrunde gelegt.