Wie Indigenitat zu Rechtsprechung fuhrt. Der Fall der Endorois

Bok av Sabine Forkel
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Afrika, Note: 1,3, Otto-von-Guericke-Universitt Magdeburg (Institut fr Politikwissenschaft), Veranstaltung: Einklagbarkeit von Menschenrechten, Sprache: Deutsch, Abstract: Jahrhundertelang unterlagen weltweit unzhlige indigene Vlker den Folgen von Fremdherrschaft, Unterdrckung, Missbilligung und Diskriminierung. Ihre Bedrfnisse und Anliegen wurden oft einfach ignoriert und den Interessen der Machthaber unter-stellt. Erst Ende des 20. Jahrhunderts fand die Frage nach dem Umgang mit indigenen Vlkern internationale Bedeutung. Die UN deklarierte den Zeitraum von 1994 bis 2004 als die erste World Decade on the Rights of Indigenous Peoples" (Gilbert 2007: 207). Ziel war es in dieser Zeitspanne, eine internationale Zusammenarbeit als Vorausset-zung fr die Auseinandersetzung mit der Frage zu schaffen, wie indigene Vlker hinsichtlich der Menschenrechtsdebatten behandelt werden sollten. 2002 wurde dem UN Wirtschafts- und Sozialrat zu diesem Zwecke das Stndige Forum ber indigene Angelegenheiten als beratendes Gremium beigestellt (ebd.). Darber hinaus wurde 2007 ein Expertenmechanismus ber die Rechte indigener Vlker gegrndet, um dem UN-Menschenrechtsrat thematisches Fachwissen ber indigene Angelegenheiten zur Verfgung zu stellen. Seit 2001 wird desweiteren ein UN-Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte und Grundlegenden Freiheiten indigener Vlker eingesetzt. Der Zeitraum von 2005 bis 2015 wird als zweite Dekade der Rechte Indigener Vlker bezeichnet, welche die Teilhabe der Indigenen an Entscheidungsprozessen, die Bekmpfung von Diskriminierung und die Entwicklung von Programmen, Projekten und Kontrollmechanismen als Hauptziele nennt. Weltweit gibt es ca. 5000 Vlker, die als Indigene" oder Ureinwohner" definiert werden. Das sind etwa 300 bis 400 Millionen Menschen. Die meisten von ihnen leben in Indien und Amerika. Oft stellen indigene Vlker in der Bevlke