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Parteiverbote nach Art. 21 Abs. 2 GG. Schutz der Demokratie mittels Demokratieentzug durch das Bundesverfassungsgericht?
Bok av Marcel Korge
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Universitt Leipzig (Institut fr Politikwissenschaft), Veranstaltung: Hauptseminar zum Thema Bundesverfassungsgericht, 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Als Ergebnis eines politikwissenschaftlichen Hauptseminars zu den Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts problematisiert die Arbeit das besonders restriktiv zu handhabende Instrument des Parteiverbotsverfahrens und u.a. daraus resultierende demokratietheoretische Konflikte. , Abstract: Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhnger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintrchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefhrden, sind verfassungswidrig. ber die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht." (Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz)
In den westlichen Mutterlndern Grobritannien und USA kennt man keinerlei vergleichbaren Verfassungsartikel. Dennoch strahlte das deutsche Beispiel Vorbildwirkung auf die Staaten stlich der BRD nach einer Zeit der politischen Transformation aus. Umso wichtiger scheint es zu hinterfragen, inwieweit sich Demokratie schtzen lsst, indem ein Teil demokratischer Freiheit verboten wird. Welche Probleme ergeben sich konkret aus der Mglichkeit eines Parteiverbotes? Die vorliegende Arbeit untersucht diese Fragen und versucht darber hinaus zu klren, ob ein Parteiverbotsverfahren noch zeitgem ist und notwendig bleibt.
Als Ausgangspunkt muss nach dem Ziel gefragt werden, welches mit Art. 21 Abs. 2 GG ursprnglich erreicht werden sollte, um anschlieend zu prfen, ob dies heute noch gelingen kann. Dabei werden neben Definitions- und Interpretationsproblematiken sowohl demokratie-theoretische als auch rein praktische Defizite des Parteiverbotsverfahrens dargelegt. Verschiedene Forderungen und Anschauungen diverser Pol