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Das Verh ltnis Von Mord Zu Totschlag Und Die Grenzziehung Zur Sterbehilfe
Bok av Dennis Stuckmann-Selmanovic
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, Fachhochschule fr ffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Mord steht mit seiner absoluten lebenslnglichen Strafandrohung, als das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch. Direkt danach folgt im 212 StGB der Totschlag. Viele nicht-Juristen kennen den eigentlichen Unterschied zwischen diesen beiden Normen nicht. Denn beide haben zum Gegenstand, dass ein Mensch einen anderen Menschen ttet. Von Mordmerkmalen haben schon einige gehrt, doch was sie genau bedeuten und welchen Zweck sie verfolgen, wei der Normalbrger in der Regel nicht.
Wenn man nun annimmt, dass eine Abgrenzung von Mord und Totschlag zumindest durch Juristen kein Problem ist, so irrt man sich. Selbst Rechtsprechung und Literatur stehen seit geraumer Zeit in einem nicht enden wollenden Streit. Diesen Streit gilt es im ersten Teil dieser Arbeit darzulegen und ihn konstruktiv zu diskutieren. Dabei werden seine Auswirkungen auf die Rechtsanwendung und die teilweise seltsamen Ergebnisse prsentiert.
In den Bereich der Ttungsdelikte fllt unter anderem auch die terminologisch nicht im Gesetz deklarierte Sterbehilfe. Sie unterfllt derzeit dem 216, der sich allgemein mit der Ttung auf Verlangen widmet. Ihre rechtliche Abgrenzung zu den 211, 212 ist nicht abschlieend geklrt. Insbesondere unklar ist die Behandlung des gleichzeitigen Vorliegens eines Mordmerkmals in Zusammenhang mit der Sterbehilfe. Gerade wenn jemand einem anderen das Sterben erleichtern will, das in Wirklichkeit aber nur macht, um schneller an sein Erbe zu kommen, wird man sich die Frage stellen mssen, ob er nicht aus Habgier gehandelt hat und deshalb wegen Mordes zu bestrafen ist. Auch andere Mordmerkmale kommen in Betracht, sodass sich der zweite Teil der Arbeit mit der Grenzziehung der Sterbehilfe zu 211, 212 beschftigen wird. Zugegebenermaen ist ein Aufeinandertreffen von Mordmerkmalen und Sterbehil