Die Arbeit des Inter-Amerikanischen Gerichtshofs fur Menschenrechte und Urteil 'Caracazo

Bok av Inga Abramova
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Vlkerrecht und Menschenrechte, Westflische Wilhelms-Universitt Mnster, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Inter-Amerikanische Gerichtshof fr Menschenrechte existiert seit 1979. Der ist vorwiegend von lateinamerikanischen Staaten ratifiziert, was bedeutet, dass die Mitgliedstaaten sich seiner Rechtsprechung unterwerfen und dadurch verpflichtet sind, die Menschenrechte zu beachten. Man knnte sich denken, dass sich der Schutz von Menschenrechte auf der interamerikanischen Ebene mit der Errichtung des Gerichts stark etabliert hat. Die Realitt sieht aber anders aus. Einerseits zhlen viele lateinamerikanischen Staaten zu den Lndern, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen immer wieder erfolgen, die durch das mangelnde Demokratieverstndnis verursacht werden. Andererseits steigt die Anzahl von Fllen, die vom Inter-amerikanischen Gericht fr Menschenrechte behandelt werden jhrlich, was fr seine starke Rolle als rechtliche Institution spricht. Die vorliegende Arbeit beschftigt sich mit der Frage, welche Rolle der Interamerikanische Gerichtshof fr Menschenrechte auf dem Weg zum effektiven Schutz und Umsetzung der Menschenrechte in der interamerikanischen Hemisphre spielt. Um diese Frage zu beantworten wird zuerst der Begriff Menschenrechte bestimmt. Danach wird die Entstehungsgeschichte und die Struktur des gesamten interamerikanischen Systems zum Schutz der Menschenrechte mit einer genauen Betrachtung der IAKMR vorgestellt. In einem weiteren Schritt werden die Struktur und die Arbeitsweise des Interamerikanischen Gerichtshofs fr Menschenrechte beleuchtet. Als Beispiel des Menschenrechtsschutzes durch IAGMR wird den Fall Caracazo" dargestellt. Danach wird die Arbeit des EGMR mit IAGMR verglichen. Anschlieend wird der Beitrag des IAGMR zum Schutz der Menschenrechte von IAGMR bestimmt und seine Rolle auf der internationalen Ebene als eine Rechtsinstitution bestimmt.