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Ausserordentliche Kundigung wegen unechtmassigen Einloesens von Leergutbons
Bok av Siegfried Schwab
Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,2, Duale Hochschule Baden-Wrttemberg Mannheim, frher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Sprache: Deutsch, Abstract: Die auerordentliche Kndigung eines Mensa-Mitarbeiters wegen Verzehrs von Pommes Frites und Frikadellen ist unwirksam. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 04.11.2010 knne der behauptete Verzehr im vorliegenden Fall keinen wichtigen Grund fr die fristlose Kndigung darstellen. Dabei seien insbesondere die 19-jhrige Betriebszugehrigkeit und der Umstand, dass der Klger nach den Tarifvertrgen des ffentlichen Dienstes nur noch auerordentlich kndbar ist, zu bercksichtigen LAG Hamm, Urteil vom 04.11.2010 - 8 Sa 711/10. Es gibt keinen absoluten Kndigungsgrund Diebstahl". Den gab es nie, auch wenn ltere Entscheidungen dies in ihrem Duktus zuweilen suggerierten. Insoweit kann die Entscheidung verstanden werden als eine Mahnung zur Ehrlichkeit an beide Seiten: Der Arbeitnehmer darf nicht stehlen, sonst riskiert er seinen Arbeitsplatz; aber der Arbeitgeber darf auch nicht einen Vorwand zur Kndigung aus ganz anderen Grnden suchen - und den Diebstahl zum willkommenen Anlass nehmen, ein Arbeitsverhltnis zu beenden, das aus ganz anderen Grnden zerrttet ist, Thsing, Editorial Heft 46/2010: Emmely - Das verkannte Wesen? Problematisch sind freilich die ersten Reaktionen der Instanzgerichte. Das LAG Berlin-Brandenburg wertet den Betrug ber 160 Euro als nicht so gewichtig, dass eine auerordentliche Kndigung mglich sein soll, Urt. v. 16. 9. 2010 - 2 Sa 509/10, BeckRS 2010, 73000, das ArbG Frankfurt a. M. die unerlaubte Privatnutzung des Telefons in Hhe von mehr als 2500 Euro (Urt. v. 24. 9. 2010 - 24 Ca 1697/10). Das sind andere Dimensionen, und wer solch forsche Judikate in die Welt setzt, der kann sich nicht auf Emmely berufen. Eine Art Recht zu kleineren Vermgensstraftaten, das ArbG Berlin, Urt. v. 21. 8. 2008 - 2 Ca 3