Die Verdeckte Gewinnaussch ttung Und Ihre Bedeutung in Der Praxis

Bok av Tatjana Lapschina
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, FOM Hochschule fr Oekonomie & Management gemeinntzige GmbH, Dortmund frher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Trennungsprinzip im Kapitalgesellschaftsrecht ist eines der prgenden Grundstze. Es bestimmt, dass das Vermgen und die Schulden der Gesellschaft von dem des Ge-sellschafters zu trennen sind. Diese Trennungsregelung wird auch im Steuerrecht umge-setzt und prgt die Besteuerung der Kapitalgesellschaften und ihrer Anteilseigner. So knnen Leistungsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern steuerrechtlich akzeptiert werden und die Hhe des zu versteuernden Einkommens der Krperschaft beeinflussen. Die Norm des 8 Abs. 3 KStG stellt die vGA in Verbindung mit der Einkommensermittlung dar und ordnet ihr so eine Funktion bei der Abgrenzung der Sphre der Einkommenserzielung von der der Einkommensverwendung zu. Mageblich fr die Einkommensermittlung ist nmlich, ob eine Leistungsbeziehung der Einkommenserzielung oder der Einkommensverwendung zuzuweisen ist. Denn diese Erkenntnis hat bedeutende Folgewirkung auf die Ausfhrung des Tatbestands der vGA. Wichtigstes gesetzliches Instrument ist hier 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, der den Abzug verdeckt ausgeschtteter Gewinne untersagt. Sobald Divergenzen in der Besteuerung zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter resultieren, stellen vGA besonders in Verbindung mit der Betriebsprfung bei Kapitalgesellschaften eine Gefahr der erhhten Steuerbelastung dar. Das Institut der vGA spielt im Leben einer Krperschaft und ihrer Gesellschafter eine zentrale Rolle. So wird in dieser Arbeit aufgezeigt, welche Bedeutung und Wirkung die Rechtsfigur der vGA in der Praxis hat. Dabei sollen die Anwendungsbereiche beleuchtet und die Fakten qua Literatur und Rechtsprechung verdeutlicht werden. Hierbei ist anzumerken, dass es nicht mglich sein wird, alle Details der vGA-Problematik abzudecken.