Die finanzielle Altersvorsorge in Deutschland. Gesetzliche Grundlagen und Reformen von 2004

Bok av Markus Vetter
Akademische Arbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Bank, Brse, Versicherung, Note: 1,3, Universitt des Saarlandes, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Untersuchung beschftigt sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung. An dieser Stelle steht allein die Altersrente im Fokus. Nach einem einleitenden geschichtlichen berblick vergangener Reformen seit 1991 und einer grundlegenden Darstellung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung werden im Anschluss die wichtigsten demografischen Probleme dargestellt und ihre Auswirkungen analysiert. Kapitel 3 analysiert die nderungen der letzten durchgefhrten Reform der Altersversorgung durch das Alterseinknftegesetz im Jahre 2004. Die Ausfhrungen beschrnken sich dabei auf die grundlegenden Eigenschaften der neuen Altersvorsorgemglichkeiten. Neben einer Darstellung der Entwicklung von der 3-Sulen-Theorie zu der 3-Schichten-Theorie werden die wichtigsten Bausteine der 3-Schichten-Theorie der finanziellen Altersvorsorge beschrieben und bewertet. In ihrer mehr als 100jhrigen Geschichte ... hat sich die gesetzliche Rentenversicherung zum wichtigsten Einzelsystem der sozialen Sicherung in Deutschland entwickelt." Obwohl sich ... wesentliche strukturelle Merkmale der Invaliditts- und Alterssicherung" von 1889 ..." bis ... heute erhalten ..." haben, erlangte die gesetzliche Rente ihre Funktion als Lohnersatz erst nach der Rentenreform im Jahr 1957. Speziell in den letzen zwei Jahrzehnten wurde durch Reformen und Gesetzesnderungen versucht, die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme an die neuen demografischen Herausforderungen anzupassen und zukunftssicher zu gestalten. Das am 18.12.1989 verabschiedete Rentenreformgesetz 1992 (RRG) sorgte fr strukturelle Vernderungen. Das Rentenversicherungsrecht wurde in das neu geschaffene Sechste Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) aufgenommen und als wichtigste nderung wurde die Anpassung der Rentenentwicklung an den Nettolohn der Beitragszahler beschlossen. A