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Uberwachung Des Orf Durch Die Kommaustria Zur Einhaltung Des Offentlichen Auftrags
Bok av Laura Vaida
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation, Note: 1, Universitt Salzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In letzter Zeit gab es in sterreich immer wieder Debatten um die Zahlung der Rundfunkgebhren an den ORF. Des fteren beschweren sich BrgerInnen, dass der ORF seinen ffentlich-rechtlichen Pflichten nicht gengend nachkomme und sie deswegen nicht bereit wren die Rundfunkgebhren zu zahlen. Deswegen bedarf es einer Instanz, die fr die berwachung dessen Einhaltung zustndig ist. Denn die Kontrolle ber den Inhalt und die przise Ausgestaltung des ffentlich-rechtlichen Auftrages soll sicherstellen, dass die Finanzierung des ORF durch Programmentgelt und Gebhren tatschlich nur jenen Ttigkeiten zu Gute kommt, die innerhalb des vom nationalen Gesetzgeber im Einklang mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben definierten ffentlich-rechtlichen Auftrags liegen." Diese wurde 2001 mit der Kommunikationsbehrde (KommAustria) geschaffen.
In der folgenden Arbeit soll nun geklrt werden in wie fern die KommAustria eingreifen kann, um die Einhaltung des ffentlich-rechtlichen Auftrages des ORF zu gewhrleisten. Dies wird auf Basis einer Literaturrecherche zu dem Thema erfolgen. Damit soll die Arbeit einerseits dazu dienen, den BrgerInnen ber dessen Rechte z.B. der objektiven Information zu informieren, die diesem womglich gar nicht bewusst sind. Auch sollen sie erfahren, welche Mglichkeit sie haben, um fr diese Rechte einzutreten. So wird versucht ein allgemeines Bewusstsein ber die Pflichten des sterreichischen Rundfunks in der Bevlkerung herzustellen.
Andererseits bietet die Arbeit auch einige interessante Aspekte fr den wissenschaftlichen Diskurs, da sie aufzeigt, welche Rolle die Medien im demokratischen Staat spielen und welche Mglichkeiten es gibt, diese Rolle bestmglich fr die Gesellschaft umzusetzen, beziehungsweise welche Verbesserungen eventuell gemacht werden sollten, damit der OR