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Die Verwaltung Und Das Verwaltungshandeln. Demokratisierung Des Verwaltungsverfahrens Und Fruhe Offentlichkeitsbeteiligung - Aarhus-Konvention
Bok av Siegfried Schwab
Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Wrttemberg Mannheim, frher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Sprache: Deutsch, Abstract: Mitwirkungsoffenes Verwaltungshandeln gibt dem Brger ein Stck persnlichkeitsbildender Selbstbestimmung zurck. Die analytisch kommunikative Verwaltung steht den Brgern in liberalisierten Netzen in neuen Kooperation und Netzstrukturen gegenber. Die Verwaltung ist konstitutiv nur der Verfassung unterstellt, so dass es keinen rechtsfreien Raum geben kann, Art. 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 3, 20 Abs. 3 GG. Eine rechtsfreie Exekutive ist nach dem GG nicht denkbar. Kompetenzen mssen der Verwaltung von der Rechtsordnung ausdrcklich eingerumt werden. Ansonsten sind die Kompetenzen der Verwaltung (ausdrcklich) beschrnkt. Unter der normativen Geltung des GG gibt es keine auerrechtliche Staatszwecklehre, die innerrechtliche Befugnisse erffnet. Das Recht ist Steuerungsmedium, es ist aber vor allem eine materielle Ordnung. Seine Bedeutung darf deshalb nicht auf eine Instrumentalfunktion beschrnkt werden. Die grundgesetzliche Ordnung baut auf das Recht und ist auf Recht angewiesen. Die Rechtlichkeit, Rechtmigkeit oder Unwirksamkeit des Verwaltungshandelns bestimmt sich aus der administrativen Handlungsperspektive und sekundr aus der richterlichen Kontrollperspektive. Das Verwaltungshandeln ist rechtsstaatlich und demokratisch zu ordnen. Die Verwaltung hat nicht allein Recht zu vollziehen, sondern Leistungen zu erbringen. Dabei muss sie das Wirtschaftlichkeitsprinzip beachten. Die ffentlichkeit ist ein Netzwerk fr die Kommunikation von Inhalten, Stellungnahmen und Meinungen" Die ffentliche Kommunikation wird von wirtschaftlichen und sozialen Privatinteressen beherrscht.
Das Recht kann normative Grund- und Rahmenbedingungen vorgeben und gestalten, um die Fairness des Verhandlungsprozesses und die Ausgewogenheit des Ergebnisses siche