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Das Nothing to Hide-Argument. Wann Verletzt Staatliche berwachung Die Privatsph re Des B rgers?
Bok av Lukas Metzler
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Vlkerrecht und Menschenrechte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Anschlag auf das World Trade Center am 11. September 2001 wurden heftige Diskussionen ber die Sicherheitspolitik in den Vereinigten Staaten losgetreten. Die amerikanische Regierung investiert seit dem in umfangreiche berwachungsmethoden und elektronische Datensammlung, mit dem Ziel terroristische Aktionen frhzeitig zu berfhren und somit abwehren zu knnen. Diese berwachungsmanahmen knnen andererseits aber auch Verletzungen der Privatsphre mit sich fhren. Aufkommende Proteste von Datenschtzern ber die konstante berwachung aller Brger beantwortet die Regierung mit dem nothing to hide" Argument. - Wer nichts zu verstecken hat, hat auch nichts zu befrchten. In diesem Argument schwingt jedoch die Erklrung mit, dass es bei Privatsphre darum geht, illegale Aktivitten zu verstecken. Dass jedoch auch die Privatsphre derer, die keine illegalen Aktivitten zu verbergen haben, verletzt werden kann, mchte ich in dieser Arbeit aufzeigen. Zur Entkrftung des nothing to hide Arguments widme ich mich daher der Frage, ob und in welcher Hinsicht staatliche berwachung die Privatsphre der Brger verletzt, selbst wenn diese keine illegalen Aktivitten zu verbergen versuchen und welche Folgen diese Verletzungen mit sich fhren knnen. Dazu werde ich im ersten Teil zuerst einmal die Kernargumente des nothing to hide Arguments aus Sicht der Regierung skizzieren. Um Verletzungen der Privatsphre definieren zu knnen, wird im Anschluss daran Daniel Solove's pluralistisches Konzept von Privatsphre angefhrt. Im spteren Verlauf sollen dann, mit Hilfe dieses Konzepts, die Angriffspunkte der staatlichen berwachung auf die Privatsphre der Brger bestimmt werden. Anhand verschiedener Datenschutzverste, die durch das Argument gerechtfertigt werden, soll dann zum Schluss aufgezeigt werden, dass auch die Privats