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Deutschland. Pace-Setter Der Europ ischen Asylpolitik? : Eine Untersuchung der Rolle Deutschlands in der europäischen Asylpolitik unter besonderer Berücksichtigung der Dublin II Verordnung
Bok av Diana Steinmetz
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,9, Universität Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" heißt es in Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (GG). Damit hat die Bundesrepublik sich zum Ziel gesetzt, ihrer humanitären Verpflichtung nachzukommen und politische Flüchtlinge aufzunehmen. Bis zum Jahr 1993 war Deutschland das Land, das im europäischen Vergleich die meisten Flüchtlinge aufnahm. Mit Ausnahme des Jahres 1987 hat Deutschland bis 1993 fast die Hälfte aller Flüchtlinge in der Europäischen Union aufgenommen (Seifer 2009: 148-149; Schmidt 2001: 55). Im Rahmen der Europäischen Union wird die Asylpolitik seit dem Amsterdamer Vertrag von 1997 als "vergemeinschafteter Politikbereich " (Gerber 2004: 68) behandelt. Deutschland entscheidet daher nicht mehr souverän im Bereich der Flüchtlingspolitik, sondern in Abstimmung mit den anderen europäischen Mitgliedsstaaten. Die europäische Asylpolitik ist verglichen mit anderen Politikbereichen der Europäischen Union (EU) ein recht junges Aufgabenfeld und steht immer stärker im "Spannungsfeld zwischen der Verantwortung gegenüber schutzsuchenden Personen und der Sicherung des wirtschaftlichen Wohlstandes der Aufnahmestaaten" (Jahn et al. 2006: 3). Jüngste Ereignisse, wie das Schiffsunglück vor der Insel Lampedusa am 3.10.2013, bei dem über 300 Flüchtlinge ertranken, haben Diskussionen in Gesellschaft und Wissenschaft über die Asylpolitik ausgelöst Riedel 2013; Schmid 4.10.2013; Müller von Blumencron, Mathias 4.10.2013). Einige Autoren sehen die europäische Asylpolitik als gescheitert an (Riedel 2013; Kopp 2011). Daher ist es interessant, die deutsche Rolle in der europäischen Asylpolitik zu untersuchen. In der B.A.-Arbeit soll dem Thema unter besonderer Berücksichtigung der Dublin II Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 343/2003] nachgegangen werden. Betrachtet wird die Asylpolitik, nicht aber die Integrationspolitik, dies würde den Umfang einer B.A.-Arbeit sprengen, wenngleich beide Bereiche Teil der Migrationspolitik sind. Die Dublin II Verordnung des Rates der Europäischen Union ist zentral für die europäische Asylpolitik, denn sie legt die Kriterien und Verfahren fest, nach denen die Zuständigkeit eines Staates für die Bearbeitung eines Asylantrages bestimmt wird (Balzacq/Carrera 2005: 44). Die Verordnung wurde 2003 vom Europäischen Rat beschlossen. Als theoretische Grundlage zur Analyse der Frage wird das Europäisierungskonzept nach Tanja Börzel verwendet (Börzel 2002: 193-214). [...]