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Die Tatbestande Einer Zulassigen Mischfinanzierung Offentlicher Aufgaben Durch Bund Und Lander Nach Den Foderalismusreformen I Und II
Bok av Matthias Wegmann
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 10 Punkte, Universität Hamburg (Fakultät für Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Finanzverfassungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: "Der deutsche Föderalismus hat sich [...] durch zunehmende Mischfinanzierungen zu einem Beteiligungsföderalismus entwickelt, mit dem zweifelhaften Ergebnis: Bund und Länder können zwar immer mehr in die Angelegenheiten des jeweils anderen hineinregieren, gleichzeitig aber haben sie immer weniger eigenständige Gestaltungsspielräume zur Verfügung." Dies sagte Edmund Stoiber, damaliger Vorsitzender der Föderalismuskommission I vor dem Bundesrat i.R.d. Gesetzesverabschiedung über die Föderalismusreform I im März 2006. Damit brachte er die andauernde Kritik über die Mischfinanzierungstatbestände im Grundgesetz zum Ausdruck, die seit der Finanzreform im Jahre 1969 bestehen.Diese Kritik resultiert aus der verfassungsrechtlichen Garantie des allgemeinen Lastenverteilungsgrundsatzes , der die Trennung der Finanzwirtschaft von Bund und Ländern vorschreibt. Danach müssen im föderativ gestalteten Bundesstaat die beiden Verfassungsorgane autonom nebeneinander stehen und ihre Aufgaben und Ausgaben gem. Art. 30, 83, 104a I GG eigenständig verwalten und finanzieren . Diese Selbstständigkeit ist durch die grundgesetzliche Verankerung der Mischfinanzierungen zunehmend in Frage gestellt worden . Ausgehend von dieser Kritik sollen nun die Auswirkungen der Föderalismusreformen I und II auf die zulässigen Mischfinanzierungstatbestände beurteilt werden. Maßstab sollen hierbei die für die Reformierung gesteckten Ziele sein.