Die Foederalismusreform I und der Bundesrat. Ende der Reformblockaden?

Bok av Stefan Dorl
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1,0, Martin-Luther-Universitt Halle-Wittenberg (Institut fr Politikwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Deutschland gehrt zu den 23 Staaten der Welt, die ber eine fderale Verfassung verfgen. Nach dem Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik ist der Bundesrat fr die Mitwirkung der Lnder an der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der EU verantwortlich (Art. 50). Der Bundesrat wird dabei zum einen als das Gegengewicht zum Bundestag", zum anderen als machthemmend" gegenber der Bundesregierung verstanden. Bei der Gesetzgebung hat der Bundesrat nach Art. 76 GG neben Bundesregierung und Bundestag ebenfalls das Initiativrecht und kann nach Art. 77 GG zu den vom Bundestag beschlossenen Gesetzesvorlagen entweder Einspruch einlegen oder, sofern das GG es fr den jeweiligen Gesetzesbereich vorsieht, die Zustimmung verweigern. Die starke Mitwirkung des Bundesrates an der Gesetzgebung hat relativ bald zu Klagen ber die Politikverflechtung, Reformstaus oder Blockadepolitik gefhrt. Wie diese Kritik konkret formuliert wurde und wo die Ursachen der Politikverflechtung liegen, soll mit Hilfe von Lehmbruchs Strukturbruchsthese in Kap. 2 geklrt werden. In Folge der Kritik an den Reformblockaden im Bundesstaat wurde Anfang des neuen Jahrtausends eine Kommission (Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung) eingerichtet, in der Vertreter des Bundes, der Lnder und beratende Experten aus der Wissenschaft und den kommunalen Spitzenverbnden gemeinsam nach Lsungen fr die Probleme der bundesstaatlichen Ordnung suchten. Welche Ziele dabei verfolgt wurden und welche Vernderungen es durch die 2006 in kraft getretene Fderalismusreform dann gab, ist Thema des Kap. 3. Das zentrale Thema der folgenden Arbeit ist aber die Frage, wie sich die 2006 in Kraft getretene Fderalismusreform I auf den Anteil der zustimmungsbedrftigen Gesetze ausge