Die unentgeltliche und entgeltliche UEbertragung von Personengesellschaftsanteilen im Familienkreis

Bok av David Heckmann
Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universitt Hohenheim (Lehrstuhl fr Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prfungswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Unternehmensnachfolge im Familienkreis ist eines der relevantesten Themen des deutschen Mittelstandes. Das Institut fr Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn ermittelte im Jahr 2010 einen Unternehmensbestand, mit Sitz oder Geschftsleitung in Deutschland, in Hhe von (i.H.v.) 3,7 Millionen Unternehmen. Von diesen Unternehmen sind knapp 95 v.H., also rund 3,5 Millionen, Familienunternehmen. Das IfM Bonn" differenziert im Weiteren zwischen Unternehmen, die einen Jahresgewinn von weniger als 49.512,- Euro erzielt haben und jenen, deren Gewinn ber diesem Wert liegt, da lediglich die gewinntrchtigen Unternehmen als zur bertragung wrdig eingestuft werden. Die Anzahl dieser bertragungswrdigen Unternehmen beluft sich auf 730.000 Unternehmen; bestehend aus Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Von diesen stehen 110.000 Unternehmen im betrachteten Fnf-Jahres-Zeitraum, datiert auf die Jahre 2010 bis 2014, zur bergabe an. 80 v.H. dieser Nachfolgen sind altersbedingt. Da krankheits- oder durch ein unerwartetes Ableben bedingte Nachfolgen im Gegensatz zu altersbedingten Nachfolgen nicht planbar sind, sollte die Unternehmensnachfolge so frh wie mglich vertraglich geregelt werden. Diese wissenschaftliche Untersuchung beschrnkt sich auf die ertragssteuerlichen, erb- und schenkungssteuerlichen sowie grunderwerbssteuerlichen Folgen einer entgeltlichen oder unentgeltlichen bertragung von Personengesellschaftsanteilen im Familienkreis. Die entgeltliche bertragung ist fr den veruernden Mitunternehmer in 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Der Vorzug einer entgeltlichen bertragung beruht auf der Sicherstellung der Altersversorgung des bisherigen Mitunternehmers, die durch eine Veruerung gege