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Naturzustand und Staatskonzeption bei Thomas Hobbes und John Locke
Bok av Patrik Suess
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, sthetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,25, Universitt Zrich (Philosophisches Seminar), Veranstaltung: 3-tgige Hausarbeit / Lizentiatsprfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Sowohl Thomas Hobbes (1588 - 1679) als auch John Locke (1632 - 1704) haben in ihren politiktheoretischen Hauptschriften (Hobbes: Leviathan, Locke: Second Treatise of Civil Government) zu begrnden versucht, warum sich Menschen staatlich organisieren bzw. warum sie es tun sollten.
Das Ziel beider Theorien besteht in der Legitimation staatlicher Herrschaft, d.h. der normativen Begrndung dafr, warum es geboten und rational ist, sich Institutionen zu unterwerfen, die die eigene Freiheit beschrnken.
Wie sich bereits aus dieser Ausgangslage ersehen lsst, wenden sich beide Theorien an rationale, mndige, d.h. entscheidungsfhige Individuen; keine hhere Macht kann staatlich geforderte Freiheitsbeschrnkung einfach anordnen, es geht um freiwillige Unterziehung unter einen staatlichen Zwangszusammenhang.
Diese Freiwilligkeit manifestiert sich in beiden Werken im theoretischen Konstrukt des Vertrages - legitim ist eine staatliche Ordnung dann, und nur dann, wenn sich rationale Individuen aus eigener Einsicht und gemeinsam diesen staatlichen Regeln unterwerfen wrden.
Sowohl Hobbes wie Locke mssen also berzeugungsarbeit leisten. Denn warum sollte ich freiwillig auf Freiheiten verzichten, die mir mglicherweise vorteilhaft erscheinen oder immerhin Freude bereiten knnten? Beide argumentieren fr diese Verzichtleistung, indem sie einen hypothetischen Zustand einfhren, in dem smtliche (uns meist zumindest in Anstzen bekannten) institutionell bzw. staatlich verankerten Regeln nicht gelten, einen Zustand also, in dem die Menschen ohne Bindung an positives Recht und Gesetze leben und indem sie dann beschreiben, wie diese Welt ihrer Meinung nach aussehen wrde. Diesen staatslosen Zustand nennen sie Naturzustand. Dab