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Erbrecht der orientalischen Christen. Syrische Texte des Johannes bar Abgare zum islamischen Erbrecht
Bok av Suat Oguz
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 11, Ludwig-Maximilians-Universitt Mnchen (Leopold-Wenger-Institut fr Antike Rechtsgeschichte und Papyrusforschung), Veranstaltung: Grundlagenseminar- Erbrecht der orientalischen Christen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Islam hat seinen Ursprung beim Propheten Mohammed (571-632 n. Chr.) und ist die jngste der drei monotheistischen Religionen. Mohammed begann in Mekka ab seinem 40. Lebensjahr die Offenbarungen des einen und einzigen Gottes Allah zu verbreiten. Diese seien ihm durch den Erzengel Gabriel berliefert worden. Nachdem er im damals polytheistischen Mekka zunchst keinen Erfolg hatte, wanderte er 622 nach Medina aus, welches heute als Hidschra bezeichnet wird. Dies gilt auch als Anfang der muslimischen Zeitrechnung.
Dort konnte Mohammed eine groe Anhngerschaft dazugewinnen und kehrte anschlieend nach Mekka zurck. In kurzer Zeit verbreitete sich der Islam auf der ganzen arabischen Halbinsel und noch weiter.
Das Islamische Recht grndet zum einen auf dem Koran, welches als Buch der Offenbarungen Allahs an den Propheten Mohammed gilt und zum anderen auf der Sunna, die Lebensweise und Handlungen des Propheten Mohammed. Jedoch gehrt zum Islamischen Recht auch weitgehend vorislamisches Recht der Araber. Ergnzt wurde das Recht jedoch zu weiten Teilen auch durch uere Einflsse, denn die Muslime waren offen gegenber Ergnzungen ihres Rechts durch Rechtssysteme der eroberten Kulturen. Grund hierfr knnten die Einfachheit des arabischen Rechts und die zu allgemeinen und zahlenmig geringen Anordnungen des Koran sein. So geht man davon aus, dass das islamische Recht Einflsse des rmischen, christlichkanonischen, jdischen und persischen Rechts aufweist.