Die Rolle des Aufsichtsrats bei der Verfolgung von Pflichtverletzungen durch den Vorstand

Bok av Martin Back
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 16 Punkte, Universitt Potsdam, Veranstaltung: Gesellschaftsrecht Grundlagenseminar bei Prof. Dr. Tilman Bezzenberger, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit wurde im Wintersemester 2014/2015 an der Juristischen Fakultt der Universitt Potsdam im Rahmen des Gesellschaftsrecht Seminars verfasst. Sie beschftigt sich mit der Verfolgungsrolle des Aufsichtsrats bei Pflichtverletzungen durch den Vorstand, zunchst unter besonderer Bercksichtigung der ARAG/Garmenbeck Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1997. Daran anschlieend werden vor allem die in den letzten Jahren wieder neuentfachten Diskussionen hinsichtlich dieser BGH-Entscheidung dargestellt und Bezug nehmend auf das Thema wird gegen Ende der Arbeit ein Lsungsvorschlag fr die Rolle des Aufsichtsrats bei der Verfolgung von Pflichtverletzungen durch den Vorstand prsentiert. Neben dem Steuerrecht gehrt das Aktienrecht aufgrund seiner Satzungsstrenge nach 23 V AktG wohl zu den sich am hufigsten ndernden Rechtsgebieten unserer Rechtsordnung. Denn seit Mitte der 90er Jahre hat das Reformtempo auf dem Gebiet des Aktienrechts deutlich zugenommen. Nicht zuletzt deshalb spricht man seit dieser Zeit auch von einer Aktienrechtsreform in Permanenz. Einen groen Meilenstein auf dem Weg zu permanenter Reform stellte das 2005 in Kraft getretene Gesetz zur nderung der Unternehmensintegritt und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) dar. Dieses brachte die fr das Organhaftungsrecht bedeutende gesetzliche Kodifizierung der sogenannten business judgement rule" fr Vorstand und Aufsichtsrat mit sich. Auch wenn sich diese Permanenz in den letzten Jahren in etwas kleineren Schritten weiter vollzog, so beschftigte sich etwa der 70. Deutsche Juristentag in diesem Jahr mit der Frage, ob es einer weiteren Reform des Organhaftungsrechts vor dem Hintergrund einer mglicherweise noch zu strengen Organhaftung bedarf. Unter den zahl