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Wie reagierte der fruhneuzeitliche Staat im Deutschen Reich im 18. Jahrhundert auf das Gauner- und Rauberwesen? : Anspruch und Wirklichkeit
Bok av Michael Bohm-Udelhoven
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lnder - Mittelalter, Frhe Neuzeit, Note: 1.3, FernUniversitt Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit behandelt das Gauner- und Ruberwesen im Deutschen Reich im 18. Jahrhundert. Charakteristisch an diesem erscheint, dass es sich aus einem weiterverbreitenden Marodenwesen entwickelte, welches wiederum Folge von Kriegen, Hungersnten, religisen Auseinandersetzungen und einer anhaltenden wirtschaftlichen Rezession im 16. bis 18. Jahrhundert war.
Zwei Kennzeichen prgen das Gauner- und Ruberwesen im Sinne der vorliegenden Arbeit: Zum einen handelt es sich, allerdings mit gewisser Relativierung, primr um ein lndliches Kriminalittsphnomen und zum anderen steht dieses in unmittelbarem Bezug zur damaligen verbreiteten Armut und nichtsesshaften Lebensweise, dem Vagantenwesen. Verdeutlicht wird letzteres bereits an der zeitgenssisch synonymen Wortverwendung vom Gauner und Vaganten, weshalb das Gauner- und Ruberwesen des 18. Jahrhunderts nicht losgelst vom Vagantenwesen betrachtet werden kann. Eine dementsprechende begriffliche Verquickung findet sich daher auch in smtlicher Forschungsliteratur vor.
Die Arbeit orientiert sich an einer sozialhistorischen Ausrichtung. Durch Auswertung einschlgiger Forschungsliteratur soll hierbei unter bewusster Vernachlssigung von bandenbezogener oder territorial bedingter Spezifika die Thematik der Reaktionsmechanismen und des Reaktionsvermgens des absolutistischen, frhneuzeitlichen Staates gegenber dem Gauner- und Ruberwesen in genereller Weise erschlossen werden.
Die nachfolgenden Betrachtungen knpfen dementsprechend an die bisherige Forschung zur Unterschichtenproblematik, deren Lebensweise und Verhltnis zur stndischen Gesellschaft sowie zur Kriminalittsgeschichte, insbesondere dessen Funktionalitt, Ausprgungen, Hintergrnde und Kontext zu den bestehenden Herrschaftsstrukturen, bspw. dem Verhltnis der Untertanen zur Obrigke