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Der Europaische Gerichtshof : Zur OEkonomik Judizieller Governance
Bok av Klaus Zapka
Anfangs schlossen die Mitgliedstaaten durch umfassende Verhandlungen einen konsentierten Vertrag. Zentraler Gegenstand ihrer kooperativen bereinkunft ist zum einen die Vollendung des Binnenmarktes, die mit der
unbehinderten Faktor- und Gtermobilitt deutlich liberalen Grundstzen entspricht. Zum andern beinhaltet der Unionsvertrag normative Elemente, die fr bestimmte Politikbereiche eine Mobilittsfreiheit explizit ausschloss. In
etlichen Bereichen wie der Gesundheits- oder Lohnpolitik erhielt die EU zudem kein Mandat. Beide Elemente spiegeln mithin ein pareto-optimales Unionsrecht wider. Allerdings lst der nicht-kooperative EuGH normative Absprachen
im heterogenen Integrationsraum dann auf, wenn sie wirtschaftsliberalen Grundstzen widersprechen. Diese gravierende Intervention brachte dem EuGH den rechtsstaatlich bedenklichen Vorwurf einer Politischen Justiz" ein.
Gleichwohl ist der EuGH (judifizielle Governance) in einen unabdingbaren Kontext eingebunden und zu bewerten: Die EU ist unter der Zielsetzung einer Marktintegration konzipiert, wobei die Forcierung von Markt- und
Konkurrenzmechanismen ein wesentliches Systemelement dieses Prozesses reprsentiert. Governance zielt auf die Herstellung von Qualitt konomischer Leistungsfhigkeit ab. Der EuGH folgt notwendig diesem Konzept, um
Zielkonflikte zugunsten grundstzlicher Paradigmen aufzulsen. Der Gerichtshof vollzieht keinen systemischen Paradigmenwechsel und ist nicht als politischer Akteur zu definieren.