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Navigation
Bok av Müller Author
Die letzte Verantwortung fur die gesamte Navigation des Schiffes tragt grundsatzlich der Kapitan. Er kann diese im allgemeinen weder an einen seiner Offiziere noch an den Lotsen abgeben. Die Anwesenheit eines orts- und fahrwasserkundigen Lotsen befreit den Kapitan und die Offiziere nicht von der Pflicht, die N avigierung des Lotsen nachzuprufen. 1. Betonnung und Befeuerung. Allgemeines. Die Betonnung und Befeuerung der Kustengewasser und Reviere wird in den meisten Staaten nach den im Jahre 1936 in Genf international vereinbarten Richtlinien durchgefuhrt. Jedoch konnen Kustengestaltung, Eigenart der Reviere, Klima, Uberlieferung usw. die Art und Form der Seezeichen und die Befeuerung stark beeinflussen. Deshalb mu man sich vor dem Einlaufen in das betreffende Gewasser der Seekarte, dem Lfv und dem Shb hieruber genau unterrichten. in Die "e;Grundsatze fur die Bezeichnung der deutschen Kustengewasser"e; sind am 1. 3. 1954 in Kraft getreten (BGBl., Teil II, Nr. 2/1954). Betonnung der deutschen Gewasser. Es werden verwendet: 1. feste Seezeichen: Leuchtturme, Baken, Dalben (Pfahlgruppen), Stangen und Pricken, 2. schwimmende Seezeichen: Feuerschiffe, Tonnen (Baken-, Leucht-, Glocken-, Heul-, Spieren-, Spitz-, Stumpf-, Kugel- und Fa-Tonnen). Klotzbojen konnen an die Stelle von Spieren-, Spitz-und Stumpftonnen treten; sie haben die angenaherte Form dieser Seezeichen. Zur Unterscheidung gleichartiger Seezeichen oder zu ihrer besonderen Kennzeichnung dienen Toppzeichen, Aufschriften und Abbildungen. Man achte stets auf die Form des Seezeichens und nicht nur auf die Farbe. Diese kann durch Verwaschung, Vereisung oder Verschmutzung gelegent- lich nicht erkennbar sein. Man unterscheidet zwei Bezeichnungssysteme, eines fur Fahrwasser und eines fur Untiefen auerhalb bezeichneter Fahrwasser.