Mindestbuchf hrung Und Kontenrahmen Im Einzelhandel

Bok av Wolfgang Forster
Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, Or. Hayler, hat am 1. Oktober 1938 mit Genehmigung des Reichswirtschaftsministers und Reichskommissars fUr die Preisbildung die Anordnung ilber die E in- filhrung der allgemeinen Buchfilhrungspflicht fUr den Einzelhandel erlassen. Ihr folgte als eine weitere betriebs- wirtschaftliche MaBnahme am 15. Oktober 1938 gleichfalls mit Ge- nehmigung des Reichswirtschaftsministers und Reichskommissars fUr die Preisbildung die Anordnung liber die E i n li f h r ung e i nes e i n hei tii c hen K o n ten r a h m e n fUr s den Einzelhandel. Beide Anordnungen, die zusammen ein geschlossenes Ganzes bilden, gehen zurlick auf den sogenannten BuchfUhrungserlaB vom Il. No- vember 1937, der den Gruppen der gewerblichen Wirtschaft die vor- dringliche Aufgabe stellt, fUr eine Verbesserung und einheitliche Aus- richtung des Rechnungswesens in den Betrieben der deutschen Wirt- schaft zu sorgen. Mit der Anordnung ilber die BuchfUhrungspflicht wird erreicht, da8 kiinftig j e de r Einzelhandelsbetrieb eine ordentliche Buchfiihrung unterh?lt. Natilrlich muB eine so weittragende Anordnung die Lei- stungsverh?ltnisse der typischen Einzelhandelsbetriebe, d. h. der Viei- zahl der mit tie ren und k 1 e i n e Einzelhandelsunternehmungen n berlicksichtigen. Oer lnhalt der allgemeinen BuchfUhrungspflicht kann darum nur von bescheidenen Anforderungen ausgehen, die die In- haber solcher Einzelhandelsgesch?fte zu erfUllen in der Lage sind, die in ihren Betrieben im wesentlichen allein t?tig sind und neben allen anderen laufenden Arbeiten auch die BuchfUhrung selber besorgen mlissen.